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Betrügerischer Casanova vor Gericht

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«Seit über zehn Jahren beschäftigt sich die Justiz mit Ihnen», sagte Gerichtspräsident Jean-Benoît Meuwly gestern zum Angeklagten. Dieser wurde wegen Betrugs bereits ein halbes Dutzend Mal verurteilt. Gestern musste sich der 58-Jährige in Begleitung seines Beistands vor dem Gericht des Broyebezirks verantworten. Die Vorwürfe für den Zeitraum 2013 bis 2016 lauten: Veruntreuung, Betrug, Erpressung, Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung und Verstoss gegen das Gesundheitsgesetz. Sechs Autogaragen, fünf Frauen, zwei Veloverkäufer, eine Stiftung, die Essen ausliefert, und ein Bettwarenunternehmen gehören zu den mutmasslichen Geschädigten.

Drei Frauen erschienen vor Gericht und berichteten ähnliche Abläufe. Der Angeklagte habe sich bei ihnen als gut verdienender Osteopath oder Masseur vorgestellt. In Wahrheit erhält der Mann eine IV-Rente und Ergänzungsleistungen. Die Frauen gingen mit ihm eine Beziehung ein. Bald bat er sie um Geld oder um ihr Auto. Das geliehene Geld – Beträge zwischen 350 und 3500  Franken – hat der Angeklagte bis heute nicht zurückgezahlt. Sein Versprechen, für die Nutzung der Autos zu zahlen, hielt er ebenfalls nicht ein. Er weigerte sich gar, die Fahrzeuge zurückzugeben. Der Angeklagte lebte mehrere Monate bei einer der Frauen. Diese berichtete dem Gericht, dass der Mann ihre Post an sich genommen habe, um ihre Rechnungen zu bezahlen. Er habe dies mit seinem höheren Gehalt begründet. Tatsächlich bezahlte er aber keine der Rechnungen. Die eintreffenden Mahnungen versteckte er vor der Geschädigten. Erst spät habe sie erkannt, dass er sie manipulierte und ein Schönredner sei.

Bei den Autohäusern mietete er Fahrzeuge, ohne eine Kaution zu entrichten oder die Miete zu zahlen. Stattdessen präsentierte er mehrmals gefälschte Überweisungsbelege und gab die Autos verspätet zurück. Auch teure Velos und Bettwaren kaufte er, ohne diese zu bezahlen, genauso wie das Essen, welches ihm eine Stiftung lieferte. Insgesamt habe er sich Geld und Waren im Wert von über 40 000 Franken erschlichen, warf ihm Staatsanwalt Philippe Barboni vor.

Auf fast alle Fragen antwortete der Angeklagte nur zögernd. Insbesondere bei Fragen zu seinen Schulden bei den Frauen sagte er: «Ich kann mich nicht erinnern.» Deutlich besser waren seine Erinnerungen an die Bettwaren und an ein gemietetes Auto. Letzteres wurde ihm gestohlen – was er nie der Polizei meldete. «Ich hatte Angst, weil das Auto verschwunden war. Ich machte mir dazu viele Gedanken», sagte er. Richter Meuwly konnte diese Erklärung nicht so recht nachvollziehen.

Rückfallgefahr attestiert

Staatsanwalt Barboni forderte eine 20-monatige Freiheitsstrafe ohne Bewährung. «Verwarnungen hatten Sie zur Genüge.» Der Angeklagte habe seinen Lebensstil auf Kosten der Frauen verbessert. Für diese sei es unmöglich gewesen, die Gefahr rechtzeitig zu bemerken. «Als die List aufgeflogen war und die Frauen ihr Auto zurückhatten, hat er sich dem nächsten Opfer zugewandt.» Der Angeklagte zeige keine echte Einsicht, er bemitleide nur sich selbst. Wegen einer bipolaren Störung sei seine Verantwortlichkeit leicht eingeschränkt. Ein psychiatrisches Gutachten attestiere ihm eine Rückfallgefahr. Der Angeklagte müsse seine Therapie fortsetzen. Der Verteidiger hob hervor, dass die Behandlung des Angeklagten gut verlaufe. Eine Inhaftierung sei kontraproduktiv. Deshalb solle die Gefängnisstrafe zugunsten einer ambulanten Behandlung ausgesetzt werden. Das Urteil wird in der kommenden Woche schriftlich eröffnet.

«Als die List aufgeflogen war und die Frauen ihr Auto zurückhatten, hat er sich dem nächsten Opfer zugewandt.»

Philippe Barboni

Staatsanwalt

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