Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Der Kuchen würde neu aufgeteilt»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Schweizer Gesellschaft verändert sich. Neue Religionsgemeinschaften sollten anerkannt werden, so der Generalsekretär der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Bösinger Erwin Tanner-Tiziani. Ein erster Schritt wäre die privatrechtliche Konsolidierung. Dem Wunsch religiöser Gemeinschaften nach einer Anerkennung dürfe man nicht vorzeitig einen Riegel schieben, warnt Tanner. Diese Meinung vertrat er kürzlich gegenüber dem «Tages-Anzeiger».

Als Zwischenetappe für muslimische Gemeinschaften sieht Tanner eine «privatrechtliche» Organisation, die mit bestimmten Privilegien versehen ist. Dazu gehörten etwa die Möglichkeit des Religionsunterrichts in Schulen oder die Seelsorge in Gefängnissen. Erst bei einer öffentlich-rechtlichen Anerkennung könnten diese Gemeinschaften auch Steuern erheben. Privilegien seien aber auch mit «Pflichten» verbunden, merkte Tanner an.

Klare Geldflüsse

Bei dem Prozedere dürften nur Religionsgemeinschaften berücksichtigt werden, die tatsächlich solche sind. Man müsse sich vor jenen hüten, die vorgeben, eine zu sein. Klar müsse auch sein, wie sich solche Organisationen organisieren. «Sonst besteht der Verdacht, dass sie von einem fremden Land, das seine Ideologien und Wertvorstellungen in die Schweiz exportieren will, ferngesteuert werden», so Tanner. Gemeinschaften, die die Demokratie abschaffen und einen Gottesstaat errichten wollten, verdienten nicht den Status einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung.

Ein für die katholische Kirche heikles Thema ist die Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau. Bei der Besetzung von Ämtern «gibt es Unterschiede», erklärte der Generalsekretär der Schweizer Bischöfe. Er meinte weiter, dass auch eine öffentlich-rechtlich anerkannte Gemeinschaft «in ihrem innersten Kern frei» sei. Ob eine Frau Priesterin werden dürfe oder nicht, gehe den Staat nichts an. Auch die Kirchen könnten sich auf die Religionsfreiheit berufen. «Sie sind ja nicht Teil des Staates, sondern nur staatsnah organisiert», so Tanner, der selbstkritisch vermerkte: «Wir müssen uns der Frage stellen, ob wir noch zeitgemäss organisiert sind.»

Neuer Verteilschlüssel

Die öffentlich-rechtliche Anerkennung weiterer Religionsgemeinschaften hätte voraussehbare Auswirkungen auf die Verteilung von Kirchensteuern – etwa jenen von Unternehmen. «Gelder von juristischen Personen, die heute Kirchensteuern bezahlen, kämen nicht mehr nur den angestammten Landeskirchen zugute. Der Kuchen würde neu aufgeteilt», so Tanner.

Weniger Geld zu haben sei sicher nicht erfreulich. «Aber von unserer christlichen Überzeugung her können wir nicht dagegen sein, dass der öffentlich-rechtliche Status auch anderen Gemeinschaften zuerkannt wird.» Möglicherweise würde diese Entwicklung dazu führen, dass wir «uns als Christen mehr engagieren, damit dieser Status erhalten bleibt».

Muezzin und Glockengeläut

Den Vergleich des Rufs des Muezzins mit Kirchenglocken lässt Tanner nicht gelten. Das Geläut habe keinen Wortlaut. Tanner nannte das Läuten der Glocken eine wortlose Klangsymphonie, die auch eine nichtreligiöse Bedeutung habe. Glocken warnten etwa vor Stürmen oder Überschwemmungen. Der Ruf des Muezzins hingegen sei «ein eindeutiger Aufruf zum Gebet, der sich auch an Nichtmuslime richtet. Ich persönlich bin dagegen.» Auch einer Totalverhüllung, etwa durch einen Niqab, kann Tanner nichts abgewinnen. «In einem demokratischen Rechtsstaat ist es für mich nicht akzeptabel, wenn sich ein Mensch nicht zu erkennen geben will oder darf.» Ganze Gruppen könnten sich auf diese Weise «sichtbar ausgrenzen». Es könne aber auch ein Teil der Gesellschaft «unsichtbar gemacht werden». Mindestens das Gesicht müsse erkennbar sein. Tanner sprach vom «Recht der Öffentlichkeit auf die Erkennbarkeit der Identität». Wichtig sei, dass sowohl die Religionsgemeinschaften als auch Bund und Kantone miteinander reden. Der Bund dürfe sich nicht aus der Pflicht stehlen, indem er den Kantonen die Verantwortung zuschiebe. Der Bund solle eine «handlungsfähige Koordinationsstelle ins Leben rufen, die eine Stossrichtung vorgeben kann». Grundsätzlich gelte es, beim interreligiösen Dialog Heikles nicht auszuklammern.

Zwei konträre Positionen

Zwei ganz gegensätzliche Meinungen zu diesem Thema vertraten kürzlich SVP-Nationalrat Lukas Reimann und SP-Präsident Christian Levrat. «Der Islam gehört nicht in die Schweiz», meinte Reimann. Für Levrat hingegen ist klar, dass von den 400 000 Muslimen in der Schweiz 160 000 Schweizer Bürger sind. Ihr Glaube gehöre zu unserem Land, sagte der Freiburger Ständerat.

«Wir können nicht dagegen sein, dass der öffentlich- rechtliche Status auch anderen Gemeinschaften zuerkannt wird.»

Erwin Tanner

SBK-Generalsekretär

«Wir müssen uns der Frage stellen, ob wir noch zeitgemäss organisiert sind.»

Erwin Tanner

SBK-Generalsekretär

Meistgelesen

Mehr zum Thema