Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Fragliche Zukunft der Festtagsruhe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Achte auf den Sabbat: Halte ihn heilig, wie es dir der Herr, dein Gott, zur Pflicht gemacht hat» steht im Buch Deuteronomium. In der christlichen Welt ist daraus der Sonntag als Feiertag geworden. Dessen besondere Stellung wurde längst untergraben – umso heiliger sind vielen die Feiertage.

In Bern gilt noch immer ein striktes Verbot von «Lärm» an hohen Festtagen. An Pfingsten oder Ostern etwa dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Doch das könnte sich künftig ändern. Der Berner Regierungsrat hat diese Woche eine Vernehmlassung für eine entsprechende Gesetzesänderung eröffnet.

Grünliberale Idee

Im Kanton Bern durften an Karfreitag, Ostern, Auffahrt, Pfingsten, Bettag und Weihnachten bislang keine Veranstaltungen durchgeführt werden. Doch das strikte Verbot könnte bald der Vergangenheit angehören. Neu soll den Gemeinden überlassen werden, ob an einem hohen Festtag Veranstaltungen stattfinden können, teilte der Regierungsrat am Montag mit. Die geplante Gesetzesänderung geht auf eine Motion des Grünliberalen Michael Köpfli zurück, die dieser am 13. September vergangenen Jahres im Grossen Rat eingereicht hatte.

Gemeinden nicht völlig frei

Ausnahmen dürfen Gemeinden jedoch nur unter Berücksichtigung gewisser Punkte erteilen: Die bewilligte Tätigkeit darf keine Gottesdienste stören. Für Personen, die nicht an den bewilligten Veranstaltungen teilnehmen, soll Raum für Erholung gewährleistet sein. Zudem dürfen sich Bewilligungen am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht häufen.

«Damit wird verhindert, dass der Grundsatz des Ruhegebots leichtfertig umgangen werden kann und seine grundsätzliche Geltungskraft verliert», fasst der Regierungsrat zusammen.

Kirchen schweigen

Die Berner Kirchen äussern sich derzeit nicht zur geplanten Gesetzesänderung, wie es auf Anfrage von kath.ch hiess. Sie müssten sich intern und untereinander noch darüber beraten, was sie davon hielten.

Bernhard Waldmüller, Co-Dekanatsleiter der Katholischen Kirche Region Bern, sieht in einer ersten persönlichen Einschätzung jedoch keinen Sprengstoff im regierungsrätlichen Revisionsentwurf, wie er am Dienstag gegenüber der Zeitung «Der Bund» sagte. Er bedaure zwar eine solche Gesetzesänderung, so Waldmüller, aber nur weil er die Ruhe an Feiertagen als eine Wohltat für die Menschen erachte. Nicht etwa, um kirchliche Traditionen um jeden Preis zu wahren. Die Vernehmlassung dauert bis am 19. März 2018. Der Grosse Rat soll das Geschäft in der Novemberses­sion 2018 beraten. Käme die Gesetzesänderung durch, gilt das neue Recht voraussichtlich ab Mitte 2019. Doch welcher Meinung der Grosse Rat ist, steht derzeit noch in den Sternen geschrieben. Vorerst bleibt noch anderthalb Jahre alles beim Alten.

Meistgelesen

Mehr zum Thema