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Gülle im Bach: Eine bedingte Strafe

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Mitte April letzten Jahres wurde der Bach Le Devin in Billens im Glanebezirk mit Gülle verschmutzt. Die Quelle der Gewässerverschmutzung lag in Hennens, sechs Kilometer bachaufwärts. Auch die Glane und der Bach Le Glaney waren betroffen. Es wurde festgestellt, dass die Ursache ein Defekt an einer nicht vorschriftsgemässen landwirtschaftlichen Anlage war. Trotz Intervention der Feuerwehr wurden 8,6 Kilogramm Fisch vernichtet (die FN berichteten). Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Landwirt, aus dessen Anlage die Gülle in den Bach gelangt ist, mittels Strafbefehl zu einer bedingten gemeinnützigen Arbeit von 20 Stunden verurteilt, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren.

njb

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