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Sie fuhr auf der eisigen Strasse zu schnell

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Vor einem Jahr hat eine Autofahrerin auf der Kantonsstrasse von Corserey nach Torny-le-Grand im Glanebezirk einen Unfall verursacht. Laut Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft verlor die 24-Jährige in einer Rechtskurve auf der vereisten Strasse die Kontrolle über das Auto: Sie war zu schnell unterwegs. Das Fahrzeug geriet auf die Gegenfahrbahn, drehte sich um 180 Grad und knallte in ein korrekt entgegenkommendes Postauto, in dem keine Passagiere sassen. Der 23-jährige Beifahrer verstarb noch auf der Unfallstelle. Der Busfahrer blieb unverletzt, stand aber unter Schock.

Nun hat die Staatsanwaltschaft die junge Frau wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Verletzung der Verkehrsregeln mittels Strafbefehl verurteilt. Weil sie selber stark verletzt wurde – Schädel-Hirn-Trauma, gequetschter Kiefer, gebrochene Hüfte – und ihr Freund, mit dem sie zwei Jahre zusammen war, verstarb, verzichtet die Staatsanwaltschaft auf eine Strafe. Denn ist jemand durch eine Tat selber betroffen und beeinträchtigt, kann die Strafbehörde von einer Strafe absehen. Hingegen muss die Frau für die Verfahrenskosten von 2800 Franken aufkommen.

njb

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