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Sonntagsverkauf massiv reduziert

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Am Dienstagabend hat der Generalrat von Estavayer das neue Reglement zu den Ladenöffnungszeiten mit 45 Ja zu 11 Nein bei 3 Enthaltungen angenommen.

Das Reglement beschränkt die touristische Saison von Juni bis August – und mit ihr die sonntägliche Öffnungszeit für Grossverteiler wie Migros und Coop. Zuvor dauerte die Saison vier Monate länger: von April bis Oktober. Zudem beschränkt das Reglement die sonntägliche Öffnungszeit während der Saison für die Grossverteiler von 6 bis 12 Uhr. Bisher durften sie abends bis 20 Uhr geöffnet sein. Kleine Geschäfte wie Bäckereien oder Metzgereien dürfen künftig sonntags bis 19 Uhr geöffnet sein.

Kompromiss gefunden

Die Meinungen zu dem Thema waren geteilt. Die CVP setzte sich mit liberalen Gedanken dafür ein, dass alles bleibt, wie es ist. «Die lange Saison macht Estavayer bei den neuen Kunden wettbewerbsfähiger», sagte Generalrat Axel Catillaz. Dem gegenüber plädierte der sozialistische Generalrat Damien Gaillet für ein ganzjähriges Sonntagsverbot für Grossverteiler.

Als Kompromiss schlug die Exekutive vor, die Saison vom 15. Mai bis 15. September zu beschränken. Das lehnte die Vorsitzende der für das Dossier beauftragten Kommission, die Sozialdemokratin Rose-Marie Rodriguez, ab: «Wenn wir für den Tourismus sonntags geöffnete Geschäfte akzeptieren, so müssen wir trotzdem vernünftig bleiben und die Saison auf drei Monate begrenzen.»

Kleinhändler glücklich

Diese von der Kommission favorisierte Version hat am Dienstagabend die Mehrheit des Generalrates letztlich akzeptiert – sehr zur Freude der kleineren Händler unter den rund 120 Zuschauern. «Wir sind sehr glücklich. Ideal wäre es natürlich gewesen, wenn die Grossverteiler sonntags ihre Geschäfte gar nicht mehr öffnen dürften. Aber die Reduktion von 7 auf 3 Monate ist genial», sagt die Floristin Céline Borgognon. Sie war eine der Initiantinnen der Petition, die 1200 Unterschriften gegen die Sonntagsöffnungszeit gesammelt hatte.

Der Kanton entscheidet

Ob die neue Regelung bereits in der Saison 2018 in Kraft treten wird, hängt davon ab, ob sie vom Kanton Freiburg genehmigt wird.

Die zwei vom neuen Reglement betroffenen Grossverteiler Migros und Coop wollten den Entscheid des Parlaments nicht kommentieren.

bearbeitet von rst/FN

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