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Tödlicher Ballonunfall: Bazl stellt Untersuchung ein

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Die Gstaad Fly, die Betreiberin des Heissluftballons, bei dessen Absturz 2013 ein Mann ums Leben kam, wird nicht dafür belangt, dass sie keine Bewilligung für die Durchführung kommerzieller Ballonfahrten hatte. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) ist nämlich zum Schluss gekommen, dass der Flug gar «nicht kommerzieller Art» gewesen sei. Ein Bazl-Sprecher bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht von «20 minutes». Das Unternehmen habe mit den Ballonflügen nur einen sehr geringen Umsatz gemacht, der verlangte Preis habe lediglich dazu gedient, die Unkosten zu decken, begründet das Bazl seinen Entscheid. Darum sei das im letzten Jahr eröffnete Verfahren eingestellt worden.

Zur Erinnerung: Das Drama ereignete sich am 6. August 2013. Eine amerikanische Familie, die in der Schweiz Ferien machte, hatte eine Ballonfahrt gebucht. In der Nähe von Montbovon im Greyerzbezirk rammte der Ballon eine Stromleitung und stürzte 40 Meter in die Tiefe. Der Familienvater starb, seine Frau, die zwei Töchter sowie der Pilot wurden schwer verletzt (die FN berichteten).

Urteil und Einigung

Der Pilot wurde 2016 wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger schwerer Körperverletzung von der Bundesanwaltschaft zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt. Auf zivilrechtlicher Ebene haben sich die betroffenen Parteien Ende 2014 in einer Mediation geeinigt. Über die geflossene Entschädigung wurde Stillschweigen vereinbart.

sda/mos

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