Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

«Zulassung wird zur Regel werden»

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Frage nach der Kommunion von Gläubigen, die nach einer Scheidung wieder heiraten, lässt der Kirche keine Ruhe. Mit seinem Vorschlag der «Verfahrenssicherheit» habe Daniel Bogner die Einschätzung bestätigt, dass es in dieser Frage objektive Kriterien brauche, sagt der Churer Weihbischof Marian Eleganti zum nachsynodalen Schreiben «Amoris Laetitia» von Papst Franziskus. Die Forderung nach einer transparenten Methode hält Eleganti jedoch für «realitätsferne Traumwerkstatt».

In Ausnahmefällen?

Wie alle, die das Schreiben «Amoris Laetitia» weit auslegen, spricht Daniel Bogner in seinem kürzlich publizierten Text «Wiederverheiratete Geschiedene: ‹Objektiv› urteilen – aber wie?» von Einzelfällen. Die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion solle also in Ausnahmefällen und mittels Einzelfallregelungen geschehen – was auch in «Amoris Laetitia» so festgehalten ist. Allerdings stellt sich hier für Eleganti die Frage: Welche Regel gilt für die Mehrheit? Lebt die Mehrheit der zivil Wiederverheirateten wie Bruder und Schwester zusammen, um zur Heiligen Kommunion zugelassen zu werden? Oder verzichtet sie auf die Kommunion, weil sie sich nicht imstande sieht, enthaltsam zu leben?

Beides scheint gemäss dem Weihbischof mehrheitlich nicht der Fall zu sein. Der Trend gehe in die seelsorglich begleitete Wiederverheiratung mit Kommunionsempfang. «Also wird die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen mit der Zeit zur Regel werden», so Eleganti.

Daniel Bogner fordert eine «Verfahrenssicherheit» ein. Diese solle ein Team von Fachleuten garantieren. Damit bestätigt er indirekt die Einschätzung Elegantis, dass es für die Einzelfall-Einschätzung objektive Kriterien braucht. «Beides kann nach meiner Einschätzung aber leider nicht geleistet werden.», so Eleganti. Dass es dabei «anspruchsvoller» werde, über die Frage des Sakramentenempfangs zu entscheiden, wie Bogner schreibt, sei nur eine Verschleierung dieser Tatsache.

«Bruch mit dem Lehramt»

«Mir stellt sich grundsätzlich die Frage: Sind nicht die Stellen in ‹Amoris Laetitia›, die von der unerträglichen Last überzogener Massstäbe und von der Überforderung durch die sexuelle Enthaltsamkeit sprechen – etwa um durch sexuelle Enthaltsamkeit nicht andere Güter zu gefährden oder das Zerbrechen der zweiten Verbindung zu riskieren und neue Schuld auf sich zu laden – bereits eine Unterminierung der nach wie vor gültigen Lehre, auch wenn es um Ausnahmen gehen soll?», bemerkt Eleganti mit Nachdruck.

Da die in sich schlechten Taten – unter ihnen der Ehebruch – immer gelten würden, liegt hier laut dem Weihbischof eindeutig ein klarer Bruch mit dem Lehramt der bisherigen Päpste vor.

kath.ch

Meistgelesen

Mehr zum Thema