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«Ich habe Fehler, aber bin sicher kein Abfall»

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Autor: Pascal jäggi

Freiburg Nicolas Ayer hat zwar das Strafmass reduziert, das von Untersuchungsrichter Luc Mooser verhängt wurde, aber Erwin Kessler muss immer noch 45 Tagessätze à 70 Franken bezahlen. Konkret klagte Pascal Corminboeuf gegen den Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), den Thurgauer Erwin Kessler, wegen drei Vorwürfen, die während des Wahlkampfs für den Staatsrat 2006 in der Zeitschrift «Acusa-News» erschienen waren. Dabei ging es um Verleumdung und Beleidigung des Klägers. Kessler lehnte alle drei Punkte ab und verlangte entweder einen Freispruch oder eine Gerichtsstandverlegung in den Kanton Thurgau. Letzteres, da er schliesslich die Verantwortung für die in der Vereinszeitschrift erschienenen Artikel übernommen habe. Sein Wohnsitz und der Erscheinungsort der Publikation liegen im besagten Kanton, daher sei der Gerichtsstand Freiburg nicht relevant. Polizeirichter Nicolas Ayer ging darauf jedoch nicht ein. Erwin Kessler hat diese Frage mittlerweile dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorgelegt, nachdem das Bundesstrafgericht drei entsprechende Anträge bereits zurückgewiesen hatte.

Langes Plädoyer Kesslers

Zu den einzelnen Anschuldigungen verlas Kessler im Nachhinein ein rund 21-seitiges Plädoyer. Darin antwortete er auf seine Weise auf die Vorwürfe des Klägers. Einen Punkt etwa, die Verbindung von Corminboeuf mit dem Wort «déchet», sah er als «freudsche Fehlleistung des Klägers». Jemanden als Abfall zu bezeichnen ginge einfach zu weit, befand Pascal Corminboeuf: «Ich habe meine Fehler, aber ich bin sicher kein Abfall.»

Weiter habe Corminboeuf einen alkoholkranken Bauern, der seine Tiere vernachlässigte, bewusst geschützt. Kessler wollte den Kantonstierarzt Fabrice Loup zu diesem Punkt als Zeugen befragen, was aber vom Polizeirichter abgelehnt wurde. Corminboeuf habe sich immer für die Tiere verantwortlich gefühlt, gerade als ehemaliger Landwirt.

Wo blieb der Dialog?

Im Anschluss an das Plädoyer Kesslers fragte der Staatsrat den Tierschützer: «Eines möchte ich doch noch wissen; wieso haben Sie nie mit mir gesprochen? Andere Organisationen wie ?Vier Pfoten? haben dies auch getan.» Erwin Kess-ler gab dazu keine Antwort.

Der Freiburger Justiz ist zumindest eine weitere Begegnung mit Kessler sicher. Nicolas Ayer verlas zu Beginn der Verhandlung zwei Vorstrafen Kesslers, was diesen aufhorchen liess. Die Vorstrafen seien verjährt und daher nicht mehr relevant, meinte Kessler und wollte im Protokoll vermerkt haben, dass er Beschwerde gegen das öffentliche Verlesen der Strafen einreiche.

In den nächsten 30 Tagen besteht eine Rekursmöglichkeit gegen das Urteil, die nächste Instanz wäre das Kantonsgericht.

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