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Auflage der Waldfeststellung von Courlevon

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Seit Freitag liegt für den Sektor Grauholz im Orts­teil Courlevon ein Waldfeststellungsplan auf. Dieser zeigt die Grenzen des Waldes auf. Eine Waldfeststellung muss beim Erlass und der Revision von Nutzungsplänen durchgeführt werden, und zwar überall dort, wo Bauzonen an den Wald grenzen. In Courvelon ist dies der Fall.

In der Schweiz ist eine Waldgrenze grundsätzlich dynamisch. Der Wald kann sich auf freie Flächen ausdehnen. Ist dies der Fall und erfüllt die neu bewachsene Fläche die Waldkriterien (mindestens 800 Quadratmeter gross und mindestens 20 Jahre alt), wird diese zu Wald. Dann darf dieses Gelände nicht mehr gerodet werden.

Das Ergebnis einer Waldfeststellung ist eine zentimetergenau festgelegte Waldgrenze. Neue Waldflächen, die aus­serhalb dieser Grenze entstehen, gelten rechtlich nicht als Wald. Während der einmonatigen Auflage ist die Grenze vor Ort mit Pflöcken markiert, sagt Andreas Binz, Sektorchef Wald­erhaltung und Raumplanung des kantonalen Amtes für Wald, Wild und Fischerei.

jmw

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