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Aus bedingter wird unbedingte Haftstrafe

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310 000 Franken hat ein ehemaliger Patron einer Schifffahrtsgesellschaft im Seeland zwischen Dezember 2007 und Mai 2010 von verschiedenen Versicherungen kassiert: als Krankentaggeld, für einen Diebstahl, für einen Schaden an einem Boot nach einem Treibholzunfall sowie für Sturm- und Blitzschaden. Das Problem daran: Der Mann legte jeweils gefälschte Rechnungen vor, und bei der Taggeldversicherung hatte er einen zu hohen Lohn angegeben und so mehr Taggeld kassiert, als ihm zustand. Das Strafgericht des Seebezirks hatte den Mann im April 2015 wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer bedingten zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt (die FN berichteten).

Mit diesem Urteil war die stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach nicht zufrieden. Sie zog den Fall vor das Kantonsgericht. Dort forderte sie gestern, dass der Mann auch wegen Urkundenfälschung verurteilt wird. Er habe Rechnungen gefälscht, «mindestens zwölf, und da rechne ich vorsichtig». Damit habe er die Versicherungen arglistig getäuscht. Gemäss Bundesgericht richteten sich Betrug und Urkundenfälschung gegen zwei unterschiedliche Rechtsgüter und müssten daher gesondert betrachtet werden. «Vor allem hier – das ist ja kein Bagatellfall.» Der Angeklagte habe jedes Mal, wenn er in eine finanzielle Notlage geraten sei, einen Versicherungsfall konstruiert. Darum sei es richtig, dass er wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt werde.

Chocomeli plädierte auf eine Freiheitsstrafe von 33 Monaten; davon müsse der Angeklagte neun Monate absitzen, die restliche Haftstrafe sei auf Bewährung aufzuschieben.

Pflichtverteidiger André Clerc bestätigte, dass sein Mandant die Versicherungen betrogen habe. Doch der 57-Jährige habe die gefälschten Rechnungen für nichts anderes benutzt als den Versicherungsbetrug – daher müsse er nicht zusätzlich noch wegen Urkundenfälschung verurteilt werden.

Clerc betonte zudem, dass sein Mandant den Versicherungen nur Kopien eingereicht habe – obwohl Versicherungen doch immer Originale einforderten. «Es war also gar keine Urkundenfälschung.» Clerc bestritt auch, dass sein Mandant den Betrug gewerbsmässig begangen habe. «Er hat ja nichts erfunden, sondern ist bei einem Schadenfall einfach nicht korrekt vorgegangen.» Er habe auch nie alle Rechnungen gefälscht, sondern nur einen Teil.

Chocomeli antwortete dem Verteidiger, dass der Angeklagte nicht einfach Kopien eingereicht habe, «sondern total neue Rechnungen erfunden hat». Darum seien diese als Urkunden anzusehen.

«Recht sollte Gutes stiften»

André Clerc wies darauf hin, dass sein Mandant besonders strafempfindlich sei. Der Mann ist geschieden; seine beiden Söhne, die noch in Ausbildung sind, wohnen bei ihm. Er hat hohe Schulden und kann nicht mehr arbeiten: Im Januar musste er die Schulter operieren, im Mai eine Knieprothese ersetzen lassen, die ihm vor sechs Jahren eingesetzt worden war. Gestern kam er an Krücken ans Gericht. «Ich werde kaum noch Arbeit finden», sagte er: Er habe keine Berufslehre absolviert, und auf dem Bau oder als Lastwagenchauffeur wie zuletzt könne er in seinem Zustand nicht mehr arbeiten. Clerc sagte dem Gericht: «Das Recht sollte mehr Gutes stiften als Unheil anrichten.» Sein Mandant befinde sich in einer sehr fragilen Lage. Müsste er nun ins Gefängnis, dann würde er seine Wohnung verlieren. Darum plädierte er auf eine bedingte Freiheitsstrafe.

Das Kantonsgericht unter Präsident Adrian Urwyler folgte jedoch der Staatsanwältin. In seinen Urteilserwägungen hielt das dreiköpfige Gericht fest, der Angeklagte habe als Geschäftsführer der Schifffahrtsgesellschaft so häufig die Versicherungen betrogen, dass er auf jährliche Zusatzeinkünfte von rund 80 000 Franken gekommen sei. Daraus könne geschlossen werden, dass er «die deliktische Tätigkeit gewerbsmässig ausgeübt hat».

Das Gericht anerkennt auch, dass der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen habe, dass Betrug und Urkundenfälschung getrennt voneinander zu betrachten seien. Das Freiburger Kantonsgericht verurteilte den Mann darum gestern wegen gewerbsmässigen Betrugs und Urkundenfälschung und erhöhte das Strafmass: Sechs Monate Haft muss der Mann unbedingt absitzen, 24 Monate werden bei einer Probezeit von vier Jahren aufgeschoben.

Auf den Verurteilten kommen auch hohe Kosten zu: Er muss den Versicherungen insgesamt gut 100 000 Franken zurückbezahlen. Zudem trägt er aus dem ersten Verfahren im Seebezirk sowie aus dem Berufungsverfahren Gerichtskosten von total 12 300 Franken. Der Kanton kommt vorderhand für die Pflichtverteidiger auf, doch muss der Mann gut 20 000 Franken zurückbezahlen, sollte er zu neuem Vermögen kommen.

Das Urteil kann innert dreissig Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

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