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Schuldig der sexuellen Handlung mit Kind

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Gestern hat das Strafgericht See in Murten einen Fall verhandelt, der knapp 20 Jahre zurückliegt. Der Beschuldigte ist ein 52-jähriger Mann aus dem Seebezirk. Den Tatbestand bestritt der Mann nicht: Er gab zu, im Sommer 1998 den Penis seines Patenkindes in den Mund genommen zu haben. Der Knabe war fünf Jahre alt und bei dem Mann zu Besuch. Der 52-Jährige ging zur Toilette. Als sich der Mann auf der Kloschüssel befand – mit dem Rücken zum Spülkasten – betrat das Kind die Toilette, zog seine Hosen und Unterhosen hinunter und sagte, er müsse ebenfalls aufs Klo. Da der Raum klein war, befand sich der Knabe unmittelbar vor dem Mann. In diesem Moment beugte sich der damals 32-jährige nach vorne, so dass sein Oberkörper seine Oberschenkel berührte, und zog den Penis des Fünfjährigen in den Mund. Der Mann behielt den Penis des Kindes zwei bis drei Sekunden im Mund. Danach urinierte der Knabe und zog sich selber wieder an.

Der Angeklagte hatte vor Gericht grosse Probleme, den Sachverhalt wiederzugeben. Er sprach stockend und brach mehrmals in Tränen aus. «Ich weiss nicht, warum ich das getan habe, bis heute nicht.» Es habe sich um einen einmaligen Vorfall gehandelt, sagte der Beschuldigte. Nach der Befragung der Polizei letzten Sommer sei er während mehreren Monaten arbeitsunfähig gewesen. Auch heute könne er nicht Vollzeit arbeiten. Er sei in Behandlung und nehme verschiedene Psychopharmaka ein.

Eltern wussten Bescheid

Der Kläger und der Beschuldigte befanden sich auf Wunsch des Opfers nicht gemeinsam im Gerichtssaal in Murten. Zur Gerichtssache wurde der Fall, weil sich der heute 25-Jährige vor rund einem Jahr bei der Opferhilfe meldete. Der junge Mann sagte vor Gericht aus, dass er Albträume und das Gefühl hatte, dass etwas passiert ist. Auch habe er sehr schlechte Erinnerungen an seine Schulzeit und kaum soziale Kontakte. Er habe bei seiner Mutter mehrmals nachgefragt, weshalb sie den Kontakt zu seinem Paten abgebrochen hatte. Vor rund zwei Jahren habe sie endlich den Mut gehabt, zu sagen, was passiert ist. Denn sowohl die Mutter als auch der Vater wussten von dem Vorfall: Der Beschuldigte hatte den Tatbestand bereits im März 1999 den Eltern geschildert. Ob dies aufgrund von Aussagen des damals Fünfjährigen geschah, war an der Verhandlung nicht feststellbar. Der heute 25-Jährige kann sich an den Vorfall nicht mehr erinnern, der Beschuldigte hingegen schon. Dass der Angeklagte die Tat zugibt, sprach ihm das Gericht zu. Der objektive Tatbestand der sexuellen Handlung mit einem Kind sei jedoch eindeutig gegeben, das Motiv sei für das Urteil nicht erheblich, erklärte Gerichts­präsident Markus Ducret. Er verurteilte den 52-Jährigen zu einer Geldstrafe von 270 Tagessätzen à 30  Franken bedingt und zu einer Genugtuungssumme von 3000  Franken mit 5 Prozent Zins seit 1998.

emu

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