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Selbständigkeit ist Möglichkeit für Tagesmütter

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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen, besonders von langjährigen Arbeitnehmern, ist nie eine angenehme Aktivität einer Organisation.» Das schreibt der Verein Kibelac (Kinderbetreuung See) in einem Communiqué und nimmt damit Stellung zum Artikel «Eltern kritisieren Verein Kibelac» in den FN vom 6. Dezember. Kibelac hatte Ende Oktober einer langjährigen Tagesmutter aus Merlach gekündigt. Noch bis Ende Jahr betreut sie 19 Kinder aus Murten, Merlach und Gurwolf über den Verein. Die Eltern dieser Kinder wehren sich geschlossen gegen den Entscheid des Vereins, weil sie ihre Kinder weiterhin in die Obhut dieser Tagesmutter geben wollen.

Zum Kündigungsgrund nimmt Kibelac aus Datenschutzgründen nicht Stellung. Wie die Recherche der FN zeigte, geht es darum, dass die betreffende Tagesmutter neben ihrer Anstellung bei Kibelac ein Kind unter Aufsicht des Jugendamtes betreuen wollte.

«Sich durch einen Arbeitsvertrag einem Verein anzuschliessen heisst, von den Vorteilen als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zu profitieren, wie zum Beispiel Sozialversicherungen, Pensionskasse, Aus- und Weiterbildungen, klare Betreuungsverträge, zentrales Inkasso und Vertragswesen», schreibt Kibelac. «Sollte das eine Tagesfamilie nicht wünschen, steht es ihr frei, eine selbständige Tätigkeit als freischaffende Tagesfamilie aufzunehmen und in diesem Rahmen Kinder zu betreuen.» Das bedürfe einer Bewilligung durch das Jugendamt. «Die Gemeinden können auch in diesem Rahmen die Elternbeiträge subventionieren.»

emu

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