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Unfall im Dienst: Polizist verurteilt

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 26 Jahre alten Mann mittels Strafbefehl wegen schwerer Verletzung der Verkehrsregeln verurteilt. Es handelt sich dabei um einen Polizisten, der während einer Dienstfahrt einen Unfall verursacht hatte, bei dem eine Person verletzt worden ist. Der Mann war am 23. Dezember 2016 auf der Autobahn A 1 in Richtung Vi­gnes-Tunnel unterwegs. Er war auf einem auf Tempo 80 limitierten Abschnitt mit einer geschätzten Geschwindigkeit von 107 Stundenkilometern unterwegs. Kurz vor dem Tunnel befindet sich eine Bucht für Servicefahrzeuge, dort wollte er mit einem brüsken Manöver anhalten. Er verlor wegen der übersetzten Geschwindigkeit die Herrschaft über das Fahrzeug. Dieses stiess gegen einen Begrenzungsposten und kollidierte mit der Mauer. Der Wagen wurde schwer beschädigt. Die Mitfahrerin wurde verletzt und musste hospitalisiert werden. Sie hat auf eine Strafanzeige verzichtet.

Der Polizist war zum Zeitpunkt des Unfalls damit beauftragt, Autos auf der Autobahn anzuhalten und sie für Kontrollen ins Interventionszentrum Domdidier zu bringen. Der Unfall ereignete sich aber nicht im Rahmen einer solchen Aktion. Die Fahrt geschah also nicht aus einem dringenden Anlass.

Das Urteil sieht eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 130 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren vor. Zudem muss der Polizist eine Busse von 700 Franken und Verfahrenskosten von 723 Franken bezahlen.

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