Hinderung einer Amtshandlung, Übertretung des Waffengesetzes und mehrfache Übertretung des Jagdgesetzes: In all diesen Anklagepunkten wurde ein 47-jähriger Jäger aus dem Sensebezirk bereits im vergangenen Jahr von der Staatsanwaltschaft in erster Instanz schuldig gesprochen. Den entsprechenden Strafbefehl zog der Jäger weiter. Deshalb befasste sich gestern auch das Polizeigericht in Tafers mit dem Fall.
Geladene Waffe transportiert
Die Angelegenheit geht auf den Herbst 2016 zurück. Der Angeklagte wurde damals von zwei Wildhütern während der Jagd überprüft. Laut Anklage wollte sich der Beschuldigte dieser Kontrolle entziehen, indem er mit dem Auto vorerst umkehrte. Dennoch gelang es den Wildhütern, den Jäger zu stellen. Bei der Kontrolle fanden die Beamten im Auto des Jägers ein noch mit einer Patrone geladenes Gewehr sowie ein geladenes Magazin, was einen Verstoss gegen das Waffengesetz darstellt: Demnach dürfen keine geladenen Waffen und Magazine in einem Fahrzeug transportiert werden. Die beiden Wildhüter wollten im Anschluss das Auto weiter durchsuchen. Dem widersetzte sich der Angeklagte. Erst als zwei Polizeibeamte vor Ort waren, konnte die Kontrolle fortgesetzt werden.
Die Wildhüter fanden in einer Tasche im Kofferraum eine Pistole mitsamt Magazin. Die Waffe konnte mit neun Patronen geladen werden; zur Jagd erlaubt sind jedoch nur Waffen, die mit höchstens drei Patronen geladen werden können. Weiter wurde dem Angeklagten vorgeworfen, drei Kontrollscheine nicht fristgerecht eingesendet und nicht richtig ausgefüllt zu haben. Der Beschuldigte wurde in erster Instanz von der Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à 170 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Zudem erhielt er eine Busse von 900 Franken.
«Ich werde von den beiden Wildhütern schikaniert», verteidigte sich der Beschuldigte gestern vor Gericht. Er habe kurzzeitig mit den Beamten zusammengearbeitet, und seitdem sei sein Verhältnis zu ihnen äusserst angespannt. Deshalb werde er auch das Gefühl nicht los, dass die Kontrolle nicht zufällig stattgefunden habe. «Ich werde viel zu oft kontrolliert», so der Angeklagte. Die Kontrolle, die schliesslich zur Anzeige und zum erstinstanzlichen Urteil geführt hat, sei zudem nicht verhältnismässig gewesen.
Des weiteren verwies der Angeklagte zu seiner Verteidigung auf eine Powerpoint-Präsentation, die im Rahmen einer Informationsveranstaltung des Freiburgischen Jägerverbandes präsentiert worden war. Er habe sich beim Laden der Waffen und beim Ausfüllen der Kontrollscheine auf Angaben gestützt, die dort gemacht wurden und die offensichtlich falsch waren.
In einem Punkt schuldig
Nur in einem Anklagepunkt erklärte sich der angeschuldigte Jäger gestern schuldig: Das geladene Gewehr sei ein Fehler gewesen, sagte er. In den anderen Punkten plädierte er auf Freispruch und betonte, falsch informiert und bei der Kontrolle ungerecht behandelt worden zu sein. Die Urteilsverkündung durch das Polizeigericht erfolgt in der kommenden Woche.