Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 73-jährigen Mann, der eine Frontalkollision verursacht hatte, wegen einfacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der im Sensebezirk wohnhafte Autofahrer war am Nachmittag des 29. Juni 2016 in der Stadt Freiburg vom Beauregard in Richtung Beaumont unterwegs. Auf der Südallee (avenue du Midi) wurde ihm plötzlich unwohl. Sein Auto kam in der Folge auf die Gegenfahrbahn, wo es frontal mit einem korrekt entgegenkommenden Fahrzeug zusammenprallte.
Frau reichte Klage ein
Die Fahrerin dieses Autos erlitt Verletzungen am Halswirbel. Sie war für rund zwei Wochen arbeitsunfähig und für weitere zwei Wochen nur teilweise einsatzfähig. Die Frau hat gegen den Lenker Strafklage wegen Körperverletzung eingereicht.
Bei der Befragung stellte sich heraus, dass sich der Mann an diesem Tag im Freiburger Spital einer Endoskopie unterziehen musste und dafür eine Betäubung erhielt und danach nach Hause fahren wollte. Nach so einem Eingriff verbieten die Ärzte den Patienten jedoch das Autofahren bis zum nächsten Tag. Weil er dieses Verbot missachtet hat und deshalb nach Einschätzung des Staatsanwaltes in Kauf genommen hat, dass seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt war, wurde der Mann verurteilt.
Bedingte Strafe
Die Staatsanwaltschaft hat die Strafe auf 20 Tagessätze zu je 60 Franken festgelegt. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Autofahrer muss zudem eine Busse von 300 Franken sowie die Auslagen bezahlen, insgesamt bekommt er eine Rechnung über 885 Franken.