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Kabarett-Betreiber unterliegt vor Gericht

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Die Starlight-Bar mit sechs Zimmern für Prostituierte hatte in den letzten Jahren ihre Bewilligung jeweils nur für sechs Monate erhalten: Die Behörden schlossen die Bar am Flamatter Bahnhof mehrmals provisorisch und gewährten dem Betreiber keine Bewilligung auf längere Dauer.

Polizisten kaufen Kokain

Bereits bei der Eröffnung verstiess der Betreiber gegen die Auflagen. Obwohl er die Bewilligung für einen Prostitutions-Salon ab September 2011 ersuchte, arbeiteten die Prostituierten bereits im August. Später bemängelten die Behörden mehrmals die Hygieneverhältnisse und fanden sicherheits- und feuerpolizeiliche Probleme vor. Im Februar 2015 stellte das Oberamt Sense fest, dass in den sechs Zimmern neun bis elf Prostituierte arbeiteten – was nicht zulässig ist. Zudem fehlte es an Sanitäranlagen. Der Betreiber erhielt die erneute Bewilligung für seinen Salon nur unter Auflagen.

Letzten Winter dann kauften Freiburger Kantonspolizisten in fiktiven Testkäufen mehrmals Kokain in der Bar. Prostituierte wickelten die Verkäufe ab, der Türsteher stellte die Ware bereit. Darum wurde die Starlight-Bar im Dezember provisorisch geschlossen (die FN berichteten). Bei der Durchsuchung fand die Polizei 36 Gramm Kokain – der grösste Drogenfund in einem Massagesalon, seit das neue Prostitutionsgesetz in Kraft ist. Im Januar entzog die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion dem Betreiber die Patente definitiv. Er wehrte sich dagegen, ging vor das Freiburger Kantonsgericht und forderte, der Kanton habe ihm den Schaden zu vergüten, der ihm entstehe, da der Betrieb geschlossen sei.

Der Salonbetreiber argumentierte, er habe nichts vom Kokainhandel gewusst. Er habe einem Kollegen kurzfristig Unterschlupf gewährt, weil dieser seine Wohnung verloren habe. Als Dank habe er sich als Türsteher engagiert. Er sei aber nicht offiziell angestellt gewesen. Dass zwei Prostituierte keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung mehr hatten, sei auch nicht sein Problem: Er überprüfe nicht jeden Tag deren Bewilligungen. Es sei unverhältnismässig, dass die Sicherheits- und Justizdirektion ihm deswegen die Patente entziehe.

Das Kantonsgericht sieht dies aber ganz anders, wie einem vor kurzem veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist. Der Betrieb sei schon mehrmals wegen verschiedener Mängel und Gesetzesverstössen geschlossen worden. Auch sei die Frau, welche zusammen mit dem Beschwerdeführer die Starlight-Bar leitete, letzten Sommer verurteilt worden, weil sie einer Prostituierten eine Aufenthaltsbewilligung verkaufen wollte. Zudem habe sie im Namen einer Prostituierten Mobiltelefone gekauft und auf deren Namen Abonnemente abgeschlossen. Und als die Bar im letzten Dezember geschlossen wurde, fand die Polizei in einer Schublade der Bar eine Pistole.

«Teils gravierende Vorfälle»

«Aufgrund dieser wiederholten und teilweise gravierenden Vorfälle ist es geradezu offensichtlich, dass im Betrieb des Beschwerdeführers schwerwiegende unordentliche Zustände herrschten», schreibt das Gericht. Ob der Mann in den Kokainhandel verwickelt sei – was noch untersucht werde –, sei unerheblich: «Massgeblich ist vielmehr, dass es dem Beschwerdeführer als Bewilligungsinhaber oblag, für die erforderliche Ordnung zu sorgen und seine Überwachungspflichten zu übernehmen.» Diese Pflichten habe er in gravierender Weise vernachlässigt.

Der Kokainhandel – welchen seine Angestellten, die Prostituierten, durchführten – habe sowohl für die Prostituierten als auch für die Kunden eine Gefahr dargestellt. Auch sei es am Patentinhaber zu kontrollieren, dass alle Angestellten über die nötigen Aufenthaltspapiere verfügen.

Der Mann habe in seinem Betrieb «beinahe systematisch auf Personen vertraut, welche für diese Tätigkeiten offensichtlich nicht geeignet waren» – beispielsweise auf die Frau, die in leitender Stellung tätig war, und auf den Türsteher.

Kurz und gut: Die Sicherheits- und Justizdirektion habe dem Betreiber die Patente nicht nur wegen des Kokainhandels entzogen, sondern als «Folge einer ganzen Reihe von teilweise schwerwiegenden Verstössen im Betrieb». Die Bar sei mehrmals provisorisch geschlossen, der Betreiber ermahnt worden; er habe die Patente jeweils nur für sechs Monate erhalten. «Doch das hat sich nicht als ausreichend erwiesen, um ein gesetzeskonformes Verhalten zu erwirken», schreibt das Gericht. Darum habe ihm die Sicherheits- und Justizdirektion zu Recht die Patente definitiv entzogen.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 603 2016 218

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