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«Mit Alkohol bin ich ein schlechter Mensch»

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Die Liste der Delikte, wegen denen ein 34-jähriger Mann gestern vor dem Bezirksgericht Sense in Tafers stand, ist sehr lang. Sie fängt bei diversen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz an, da er wahlweise ohne Ausweis, zu schnell, unter Alkoholeinfluss oder mit einem entwendeten Fahrzeug unterwegs war. Weiter geht es über falsche Anschuldigungen und Irreführung der Rechtspflege bis zu Raub, Betrug und Diebstahl – alles begangen zwischen 2013 und 2016.

«Akten voller Lügen»

Die gestrige Verhandlung könnte unter das Motto «Eine Geschichte, zwei Seiten» gestellt werden. Die Aussagen, die der junge Mann bei der Befragung durch Gerichtspräsident Peter Rentsch machte, stimmten nämlich nicht ganz mit dem Bild überein, das durch die Beschreibung seiner Taten in der Anklageschrift entsteht. Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach wählte denn auch klare Worte in ihrem Plädoyer: «Unsere Akten sind voll von Lügen. Der Angeklagte hat gelogen wie gedruckt und bei jeder Aussage die Version geändert, um sich im Verfahren besser zu stellen.» Vor allem in einem der Hauptanklagepunkte, wo es um Raub geht, habe sich der Mann immer wieder in Widersprüche verstrickt und Schutzbehauptungen in die Welt gesetzt, sagte sie.

An einen Zaun gedrängt

Dabei geht es um einen Vorfall, der sich im Juni 2013 ereignet hatte. Eine junge Frau war mit ihrem Freund und zwei weiteren Personen nachts um 4.30  Uhr zu Fuss von Räsch bei Düdingen in Richtung Dorf unterwegs. Ein Auto hielt neben ihnen an, und einer der drei Insassen lud die Gruppe ein einzusteigen. Die Frau lehnte ab, schon allein deshalb, weil im Auto kein Platz für sie und ihre Kollegen war. Der Mann insistierte, und sie lehnte wieder ab. Daraufhin fuhr der Fahrer mit dem Auto im Schritttempo auf sie zu, so dass sie von der Frontseite gegen einen Zaun gedrückt wurde. Durch das offene Fenster entriss ihr der Angeklagte die Umhängetasche mit Ausweisen, Geld, Schlüssel, Mobiltelefon und weiteren Wertsachen. Dies tat er auf eine Art und Weise, dass sie zu Boden fiel und sich an Rücken und Kopf verletzte.

Bereits eine Stunde zuvor in der gleichen Nacht war der Angeklagte in einen ähnlichen Vorfall verwickelt gewesen. An fast gleicher Stelle hatte er mit seinen Kumpels bei einem Paar angehalten, das ebenfalls zu Fuss unterwegs war. Als auch diese zwei nicht einsteigen wollten, entriss er der Frau das Mobiltelefon und machte sich mit dem Auto aus dem Staub.

Unter Alkoholeinfluss

Bei der gestrigen Befragung durch Gerichtspräsident Peter Rentsch akzeptierte der Angeklagte alle Vorwürfe. Die meisten gab er aber nur indirekt zu: «Ich kann mich nicht richtig erinnern. Ich stand unter Alkoholeinfluss.» Er habe sich später bei seinen Kollegen erkundigen müssen, was eigentlich vorgefallen war. «Ich bin nicht stolz darauf, was da passiert ist», sagte er, kurz bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog. Er entschuldige sich bei allen Personen, die durch sein Verhalten gelitten hätten. «Ich bin kein schlechter Mensch», sagte er. «Wenn ich normal bin, könnte ich nichts klauen. Aber durch den Alkohol war ich ein schlechter Mensch. Ich will und werde mich bessern.» Er habe eine neue Stelle in einem Beruf, der ihm gefalle, eine Beziehung und auch einen Platz in einem Kloster, um einen Entzug zu machen. «Ich möchte ein Leben ohne Alkohol und Drogen führen.»

Verschulden wiegt schwer

Diese guten Absichten stimmten die Staatsanwältin nicht milder. Christiana Dieu-Bach bezeichnete das Vorgehen des Angeklagten beim Vorfall mit den jungen Frauen als dreist und stufte sein Verschulden als schwer ein. Bereits in den Jahren zuvor war er neun Mal wegen ähnlichen Delikten verurteilt worden. «Er hat Justiz und Rechtsordnung in den letzten Jahren nie ernst genommen.» Ihr Antrag lautete auf eine Gefängnisstrafe von dreieinhalb Jahren, eine Geldstrafe sowie eine Busse für diverse kleinere Übertretungen.

Der amtliche Verteidiger des Mannes, Anwalt Pierre Serge Heger, versuchte nicht, die Straftaten zu beschönigen. «Es sind keine Bagatellen», sagte er. Den Fokus richtete er aber auf die Zukunft seines Mandanten. «Er versucht, sein Verhalten zu verbessern und seine Alkoholsucht zu bekämpfen.» Der junge Mann verdiene eine letzte Chance. Dass 2017 nichts vorgefallen sei, zeige, dass es ihm ernst sei. Die geforderte Strafe von dreieinhalb Jahren sei zu hoch. «Eine unbedingte Gefängnisstrafe würde seine Wiedereingliederung behindern», argumentierte Heger. Er forderte deshalb zumindest eine teilbedingte Strafe.

Das Urteil steht noch aus.

«Ich bin nicht stolz darauf, was da passiert ist.»

Angeklagter

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