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Mit Geld aus Hanfanbau den Porsche finanziert

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Einen Umsatz von über 225 000 Franken und einen Gewinn von mehr als 200 000 Franken: Das hat ein heute 47-jähriger Sensler mit dem gewerbsmässigen Verkauf von Marihuana verdient und sich damit im Jahr 2008 ein teures Auto geleistet. Gestern musste er sich vor dem Strafgericht des Sensebezirks in Tafers verantworten. Gegenüber Gerichts­präsident Peter Rentsch gab er alle strafbaren Handlungen zu, die ihm zur Last gelegt wurden: Er hat gemäss Anklageschrift von 2002 bis 2013 im Sensebezirk Hanf angebaut und davon zwischen 75 und 115 Kilogramm Marihuana verkauft. Dadurch erwirtschaftete er die Summe von über 200 000 Franken. Mit diesem Geld leistete er sich einen Porsche 997.

Diesen kaufte er aber nicht selbst: Ein Kollege ist mit 180 000 Franken in bar zu einem Garagisten gegangen und hat den schnellen Wagen gekauft und ihn auch auf seinen Namen eingelöst. Dieser Kollege ist im Frühling 2017 wegen Geldwäscherei per Strafbefehl verurteilt worden. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen; die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre (die FN berichteten).

Ein neues Auto musste her

Den Porsche ist aber nur der Hanfbauer gefahren. Ende 2010 verkaufte er das Auto, legte 45 000 Franken drauf, die ebenfalls aus dem gewerbsmässigen Handel mit Marihuana stammten, und kaufte sich dafür einen neuen Porsche RS für 220 000 Franken. Anfang 2015 verkaufte er das Auto wieder, um die Kosten für den Stall zu bezahlen, den er neu bauen liess. Dieser kostete über eine Million Franken. Ob das Geld tatsächlich in den Neubau des Stalls investiert worden ist, konnte gemäss Anklageschrift nicht ermittelt werden.

Dadurch, dass der Hanfbauer das Geld, das aus einem Verbrechen stammte, in die Autos investierte, habe er Handlungen vorgenommen, die geeignet sind, die Ermittlung der Herkunft des Geldes zu vereiteln. Er wurde vom Strafgericht des Sensebezirks gestern denn auch der Geldwäscherei für schuldig befunden. Zudem wurde er wegen Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz, wegen Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verurteilt. Er erhält eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die Probezeit wird auf fünf Jahre festgesetzt. Zudem muss er eine Busse von 800 Franken und eine Ersatzforderung gegenüber dem Staat von 70 000 Franken bezahlen. Diese müsse er in Raten begleichen, sagte der Mann vor Gericht.

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