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Pädophiler muss hinter Gitter

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Der 29-jährige Freiburger, der sich vergangenen Dienstag in Tafers vor dem Strafgericht verantworten musste, wurde gestern schuldig gesprochen. Das Gericht verurteilte ihn zu einer 30-monatigen, unbedingten Freiheitsstrafe und einer ambulanten Behandlung.

Der Beschuldigte war angeklagt wegen sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie, Verleumdung, Drohung und Nötigung (die FN berichteten). Der Richter sprach ihn in fast allen Punkten schuldig. Nur die Anklage wegen Nötigung liess er fallen. Auf sozialen Netzwerken führte der Beschuldigte mit minderjährigen Jungen intime Unterhaltungen und tauschte mit ihnen pornografische Inhalte aus. Er versteckte sich dabei stets hinter erfundenen weiblichen Profilen. Die Ermittlungen ergaben, dass der Angeklagte von 2013 bis 2017 insgesamt 80 minderjährige Personen geschädigt hatte. Davon waren 50 Kinder jünger als 16 Jahre.

Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach verlangte am Dienstag vor Gericht eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten sowie eine stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Sie sei mit dem Urteil vom Richter Reinold Raemy zufrieden, sagte Dieu-Bach gestern auf Anfrage. Das Gericht sei grösstenteils den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. «Ich bin gespannt auf die schriftliche Begründung, insbesondere zur Frage, weshalb die ambulante der stationären Therapie vorgezogen wurde.» Das wichtigste sei jedoch, dass der Beschuldigte zu einer Haftstrafe von 30 Monaten sowie einer entsprechende Behandlung schuldig gesprochen wurde.

«Positiv ist, dass das Gericht auf eine stationäre Massnahme verzichtet hat», sagte Verteidiger Stefan Rolli den FN. Die Länge der Haftstrafe sei eher ein negativer Punkt, so Rolli. Anlässlich der Gerichtsverhandlung beantragte der Verteidiger eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten und eine ambulante Therapie. Ob sein Klient Berufung einlegen werde, sei noch offen. Für die Zukunft des Beschuldigten sei es nun essenziell, dass die Therapie schon während der Haft beginne.

30 000 Franken Genugtuung

Der verurteilte Freiburger muss die Verfahrenskosten von 10 000 Franken sowie die Entschädigung des Anwalts der Privatkläger von rund 16 200 Franken bezahlen. Zu den Privatklägern gehören zwei Brüder, denen das Gericht eine Genugtuung von 12 000 Franken beziehungsweise 10 000 Franken zugesprochen hat. Der Anwalt der Brüder, Alexander Kernen, sagte gegenüber den FN, dass seine Klienten mit dem Urteil zufrieden seien und dass sie noch auf die schriftliche Begründung warten würden. Ein weiterer Privatkläger erhielt eine Genugtuung von 8000 Franken.

«Positiv ist, dass das Gericht auf eine stationäre Massnahme verzichtet hat.»

Stefan Rolli

Rechtsanwalt des Beschuldigten

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