Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Täschliräuber muss hinter Gitter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Strafgericht Sense unter der Leitung von Gerichtspräsident Peter Rentsch hat gestern einen 34-Jährigen wegen diverser Delikte verurteilt. Es befand den Mann, der in der Stadt Freiburg wohnt, unter anderem schuldig des Diebstahls, des Raubs, des Betrugs, der groben Verletzung der Verkehrsregeln und der falschen Anschuldigung. Das Gericht legte eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren fest sowie eine unbedingte Geldstrafe von zehn Tagessätzen und eine Busse von 300 Franken. Das Gericht ist damit den Anträgen der Freiburger Staatsanwaltschaft gefolgt. Sie hatte das Verschulden des Mannes als schwer eingestuft und ihn in ihrem Plädoyer als notorischen Lügner bezeichnet (siehe FN vom Freitag).

Der Pflichtverteidiger hatte dafür plädiert, dem Mann trotz Vorstrafen noch eine letzte Chance zu geben. Dies, weil er die Taten unter Alkoholeinfluss verübt habe und nun bereit sei, einen Entzug zu machen und ein geordnetes Leben zu führen.

2000 Franken Schadenersatz

Der Mann hatte im Jahr 2013 zusammen mit zwei Kumpel nachts auf einer Landstrasse in Düdingen zwei jungen Frauen beraubt, der einen entriss er die Handtasche und der anderen das Mobiltelefon. Die eine Frau ist dabei vom Auto der Bande gegen einen Zaun gedrückt worden und stürzte zu Boden. Sie verletzte sich an Rücken und Kopf. Der Verurteilte muss daher der Frau einen Schadenersatz von 2000 Franken bezahlen.

im/jp

Meistgelesen

Mehr zum Thema