Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

… oder ein Eingriff in die Privatsphäre?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Bis ins Jahr 2027 müssen die Stromanbieter nach dem eidgenössischen Stromversorgungsgesetz 80  Prozent aller Stromzähler in der Schweiz durch sogenannte Smart-Meter-Systeme ersetzen. Diese neue Gesetzeslage, ist ab Januar 2018 in Kraft getreten. Sie ist auf die damit verbundene Erwartung zurückzuführen, langfristig Strom und somit auch Kosten zu sparen.

Teurere Zähler

Vorerst fallen jedoch hohe Gerätekosten für den Smart-Meter an. Diese sind teurer als herkömmliche Stromzähler. Sie belaufen sich laut Schätzungen des Bundesamts für Energie bis 2035 für die ganze Schweiz auf 317 Millionen Franken. Dazu kommen noch Kosten für die Installation der Geräte, die Kommunikation und Weiteres. Gesamthaft errechnete das Bundesamt für Energie in seinem Bericht «Smart Metering Roll Out – Kosten und Nutzen» trotz langfristigem Nutzen bei der Gegenüberstellung der direkten Kosten und Nutzen Nettomehrkosten von 830 Millionen Franken, die bis in das Jahr 2035 anfallen. Hierbei stellt sich also die Frage, wer denn für die Smart Meter bezahlt: Sehr wahrscheinlich wird der Kunde für die Kosten der Smart Meter aufkommen müssen, da der Kunde von diesem System profitieren wird und die Netzbetreiber die Kosten als Netzkosten anrechnen können.

Sensible Daten

Mit dem Einführen des Smart Metering stellt sich auch die Frage, wie vertraulich Energieunternehmen wie Groupe E mit den gesammelten Daten über den Stromverbrauch der privaten Haushalte umgehen können und werden. Mit diesen Daten könnte man unter anderem relativ genaue Aussagen über die Anwesenheit der Einwohner in ihrem Eigenheim machen.

Peter Cuony, Verantwortlicher für Smart-Grid-Lösungen bei Groupe E, äussert sich wie folgt zur Problematik: «Einerseits werden nur bestimmte Angestellte von Groupe  E Zugriff auf diese Daten haben, und andererseits werden die privaten Haushalte codiert. Das heisst, man kann den Stromverbrauch weder einer Person noch einem Haushalt zuordnen, sondern lediglich einer Nummer.» Mit diesen Massnahmen will Groupe  E die ­Privatsphäre der Kunden schützen.

Es dürfe hier nicht vergessen werden, dass dieses Projekt noch in Planung ist. Man darf also gespannt sein, wie die tatsächliche Umsetzung dann aussehen wird.

Cuony erläutert, was bezüglich des Datenschutzes wesentlich sei: «Die Daten müssen dem Kunden gehören. Sie sollen nicht allzu häufig ausgelesen werden. Konkret dürfen sie einmal täglich abgerufen werden. Nur jenen Personen darf Zugang zu den Daten gewährt werden, die diese auch benötigen.»

Um den Risiken des Datenmissbrauchs entgegenzuwirken und den Datenschutz zu gewährleisten, hält sich Groupe  E gemäss Cuony an klare Regeln: «Um eine Rechnung zu stellen, benötigt Groupe  E nicht die Informationen zum ganzen Lastgang, also zum zeitlichen Verlauf der bezogenen Leistung, sondern lediglich den Gesamtertrag dieser Leistung.» Cuony führt weiter aus: «Für das Netz benötigt Groupe E jedoch den Lastgang, da für das Unternehmen die Spitzen, also die hohe Leistungsnachfrage im Stromnetz, sehr interessant sind. Es benötigt aber nicht den Lastgang jedes einzelnen Kunden, sondern von mehreren Kunden zusammen.»

Da mit dem Smart Metering sensible Daten genutzt werden, besteht das Risiko, dass diese Daten missbraucht beziehungsweise die Systeme, die diese Daten enthalten, gehackt werden könnten. Es stellt sich die Frage, wie sich Energieunternehmen wie Groupe E vor dieser Gefahr schützen und darauf reagieren. Wenn Informatik- und Datensysteme der Netzbetreiber von einem Hackerangriff betroffen sind, so erfährt man als Kunde vorerst nichts davon – solange man seinen Strom erhält und aus Sicht des Betreibers der Angriff als Informatikproblem eingestuft werden kann.

Cuony erklärt, dass Groupe  E dank einer eigenen Krisenmanagement-Organisation für solche Fälle vorbereitet sei und regelmässig Hackerangriff-Überprüfungen durchgeführt würden. Unabhängig von Groupe  E kann der Endverbraucher, sobald er vermutet, dass er Opfer eines Hackerangriffs wurde, die nationale Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) kontaktieren.

«Man kann den Stromverbrauch weder einer Person noch einem Haushalt zuordnen.»

Peter Cuony

Verantwortlicher Smart Grid bei Groupe E

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema