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0,5-Promillegrenze soll auch auf Seen gelten

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Die Sonne scheint, der Anker ist gelichtet. Freunde sitzen auf dem Boot auf dem Murtensee und geniessen den Sommertag. Die fröhliche Runde öffnet eine Flasche Weisswein aus der Region. Solche Szenen sind auf den Schweizer Gewässern Alltag. Häufig trinkt auch der Bootsführer mit.

Zu viel Alkohol ist auf den Schweizer Gewässern nicht erlaubt. Allerdings legt das Gesetz heute keinen Wert fest, sondern verbietet das Führen eines Freizeit-Motorboots oder -schiffs bei Fahrunfähigkeit wegen Alkoholkonsums.

Ab 2014 sollen strengere Regeln gelten: Mit der Revision der Binnenschifffahrtsverordnung will der Bund klare Blutalkoholgrenzwerte für das Führen von Schiffen für die ganze Schweiz festlegen. Wie im Strassenverkehr soll ein Fahrverbot ab 0,5 Promille Alkohol im Blut gelten.

Das Gesetz soll gemäss aktuellem Verordnungstext jedoch nicht nur Führer von Motorbooten und Segelschiffen betreffen, sondern auch «motorlose Schiffe». Ob darunter auch Strand- und Paddelboote fallen, muss nach der Anhörung der Kantone und deren Stellungnahme noch ausgearbeitet werden. Der Kanton Freiburg steht der Revision grundsätzlich positiv gegenüber, sieht jedoch praktische Fragen bei der Umsetzung (siehe Kasten rechts).

Angleichung an die EU

Für Simi Züger von der Segelschule auf dem Murtensee ist die Promillegrenze logische Konsequenz: «Nach den Unfällen machen die Anpassungen Sinn.» Und die Regeln sollen für alle gelten: «Auch ‹Gummiböötlen› ist kein Freipass zum Trinken, das sollte es für niemanden sein.»

Die Frequenz auf den Seen habe zugenommen, und gleichzeitig sind die Motoren der Schiffe stärker. «Das Bedienen eines Fahrzeugs auf dem See ist gegenüber früher komplexer geworden.» Auch deshalb sei die Verschärfung der Gesetze logische Konsequenz. «Zudem geht es wahrscheinlich auch darum, dass wir uns an die Gesetzgebung der EU anpassen.»

Dass der Alkoholgrenzwert mit der neuen Verordnung demjenigen für Fahrzeuglenker auf den Schweizer Strassen gleichkommt, findet der Segelschullehrer angebracht: «Die Reaktion auf dem See muss genauso schnell sein wie im Auto.»

Bremsweg ist länger

Der Präsident des Motorbootclubs Murtensee (MCM), Bruno Vögtlin, ist seit zehn Jahren in den Sommermonaten regelmässig auf dem Murtensee. Eine Polizeikontrolle hat er auf dem See noch nie erlebt. Auch er ist für die 0,5-Promillegrenze: «Es passiert genug in Zusammenhang mit Alkohol auf dem See», sagt Vögtlin. Und auch er findet die Angleichung der Promillegrenze an den Strassenverkehr angebracht. Zwar habe es auf dem See schon weniger Verkehr als auf der Strasse, die Reaktion müsse aber dennoch schnell sein: «Der Bremsweg ist ja auch länger.»

Sicherheit für Schwimmer

Der Direktor des Amts für Strassenverkehr und Schifffahrt des Kanton Freiburgs, Marc Rossier, verspricht sich durch das Fahrverbot ab 0,5 Promille Alkohol im Blut mehr Sicherheit–sowohl für Boots- und Schiffführer als auch für alle anderen, die sich im See vergnügen, wie zum Beispiel Schwimmerinnen und Schwimmer.

Wie Züger und Vögtlin ist auch Rossier für eine Anpassung an den Strassenverkehr. «Auf dem See hat es keine Strasse, die die Nutzung vorgibt. Überall können sich auch Schwimmer befinden.» Dies bedinge eine verstärkte Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit des Bootsführers. «Zudem ist die Reaktionsgeschwindigkeit gegenüber einem Strassenfahrzeug viel tiefer», schreibt Rossier auf Anfrage. Zu bedenken gibt Rossier, dass bei einer Durchsetzung des Gesetzes durch die Polizei eventuell mehr Polizisten benötigt würden als bis anhin.

Chronologie

Zwei Unfälle auf dem Murtensee

Gleich zwei spektakuläre Unfälle haben sich diesen Monat schon auf dem Murtensee ereignet. Bei beiden war Alkohol im Spiel: Am Sonntagabend,8. Juli,fiel eine Frau aus einem Boot, weil der Bootsführer in Kurven über den See fuhr. Gemäss der Kantonspolizei verletzte sich die Frau dabei schwer. Beim Steuermann fiel der anschliessende Atemlufttest positiv aus. Am13. Juliist ein angetrunkener Motorbootfahrer in Sugiez über ein verankertes Boot katapultiert worden, weil er zuvor absichtlich Wellen geworfen hat. Die sechs Insassen des Bootes fielen ins Wasser, verletzt hat sich niemand.emu

Alkoholkontrolle: Wie auf dem See genau umsetzen?

W ie Alkoholkontrollen auf einem See konkret umgesetzt werden können, ist für den Chef der Verkehrs- und Schifffahrtspolizei der Kantonspolizei Freiburg, Gilbert Baeriswyl, noch nicht klar. «Das müssen wir noch besprechen», sagt der Hauptmann.

«Nicht jeder Seepolizist kann eine 100 000-Franken-Jacht bedienen.» Deshalb stelle sich unter anderem die Frage, ob die Polizei den Bootsführer kontrolliert ans Ufer fahren lassen soll.

«Das müssen wir diskutieren, wenn die Promillegrenze angenommen wird.» Wie auf der Strasse sei es jedoch auch auf See so, dass nicht überall ein Polizist präsent sein könne. «Und auf dem See wird es voraussichtlich nie so systematische Kontrollen geben wie auf der Strasse», ist Baeriswyl überzeugt.

Der Hauptmann verweist darauf, dass die Polizei im Strassenverkehr 2015 einen neuen Alkoholtest einsetzen kann, den sie vor Ort durchführen kann. Wird die Promillegrenze auf See 2014 eingeführt, ist je nachdem ein Bluttest nötig.

Auf dem See würde dies bedeuten, dass die Schifffahrtspolizei die Verkehrspolizei aufbieten müsste, damit diese den vermutlich angetrunkenen Bootsführer nach der Ankunft beim nächsten Hafen abholt und ins Spital fährt.

Auf diese «Verkomplizierung der Aufgaben» und auf «praktische Fragen» verweist auch der Staatsrat in seiner kürzlichen Stellungnahme zur revidierten Binnenschifffahrtsverordnung (die FN berichteten). Die Anhörungsfrist für die Kantone zur neuen Binnenschifffahrtsverordnung ist kürzlich abgelaufen. Das Bundesamt für Verkehr ist nun daran, die Stellungnahmen auszuwerten.

Die Grundlage für die Verordnungsänderung schuf das Parlament. Es änderte das Binnenschifffahrtsgesetz, um dem Bund die Möglichkeit zu geben, einen Alkoholgrenzwert festzulegen. Die Forderung danach wurde nach einem Unfall auf dem Bielersee im Sommer 2010 laut, als eine junge Frau von einem Motorboot angefahren und getötet worden war. emu

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