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1. August: Im Gesuch fehlte ein Dokument

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Mehr Glück als Verstand hatten die Organisatoren der 1. August-Feierlichkeiten 2016 im Freiburger Neustadtquartier: Das ging aus einem Schreiben des Freiburger Gemeinderates an einen Bürger hervor, worin die Regierung Stellung nahm zu besorgnis­erregenden Sicherheitsmängeln bei der pyrotechnischen Show sowie dem Abfackeln der acht Meter hohen «Tinguely»-Installation (die FN berichteten). Anwohner hatten kritisiert, dass brennende Tonnen inmitten der Menschenmenge aufgestellt und Feuerwerkskörper in den Bäumen gezündet worden waren, unter denen die Leute an Tischen sassen. Zudem sei illegales Material verbrannt worden – wie ein Beamer, behandeltes Holz, Elektrokabel und Alteisen.

SVP-Grossrat Roland Mesot (Châtel-St-Denis) wollte vom Freiburger Staatsrat wissen, ob die Stadt Freiburg überhaupt ein Gesuch für das Feuerwerk gestellt habe. Alles sei wie vorgeschrieben abgelaufen und bewilligt worden, antwortet die Kantonsregierung nun – ausser dass «das beim Oberamt Saane eingereichte Dossier ein solches Feuer, wie es am Abend des 1. August erzeugt wurde, mit keinem Wort erwähnte». Vielmehr hätten die Unterlagen auf ein klassisches Feuerwerk schliessen lassen. Erst in einer zweiten Version werde erwähnt, dass die acht Meter hohe Installation abgebrannt werde. «Diese Version war jedoch dem Gesuch um Feuererlaubnis nicht beigelegt.»

Das Oberamt des Saanebezirks hat daraufhin bei der Stadt Freiburg interveniert. Laut Gemeinderat habe fehlende Kommunikation zwischen verschiedenen städtischen Stellen zum mangelhaften Dossier geführt.

rsa/njb

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