Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

100 Unterschriften gegen 5G-Antenne

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Morgen Mittag wird das Bauamt von Düdingen dicke Post erhalten: Einige Düdingerinnen und Düdinger wollen dann eine Sammeleinsprache mit rund 100 Unterschriften gegen eine geplante 5G-Antenne am Hägliweg einreichen. Gabriela Stritt gehört zu der Gruppe. «Wir fordern eine Denkpause», sagt sie auf Anfrage der FN. «Brauchen wir diese Technologie wirklich? Warum wird sie so schnell eingeführt?» Ein Problem sei vor allem, dass es zu wenig wissenschaftliche Berichte über die neue Mobilfunktechnologie gebe. Die Auswirkungen seien nicht bekannt. Und die Bevölkerung werde nicht ausreichend informiert, kritisiert Gabriela Stritt. «Dabei betrifft diese neue Technologie alle. Man kann ihr ja nicht ausweichen.»

Das Bundesamt für Umwelt hatte einen Bericht zum Thema 5G in Auftrag gegeben, der im November öffentlich gemacht wurde. Dort hiess es allerdings, dass die gesundheitlichen Auswirkungen der neuen Mobilfunktechnologie noch nicht abschliessend geklärt seien.

Dritte Antenne

In Düdingen gibt es bereits zwei 5G-Antennen; jene am Hägliweg wäre die dritte, wie der Düdinger Bauamtsleiter David Köstinger sagt. Bei dieser Art von Baugesuchen gebe es regelmässig Einsprachen. Die Gemeinde nehme diese entgegen und erstelle ein Gutachten. Dann gehe das Gesuch weiter an das kantonale Bau- und Raumplanungsamt. Dieses prüft es und konsultiert alle betroffenen Ämter, um danach ein Synthesegutachten zu erstellen. Danach geht das Dossier zum Oberamt.

Gleich behandelt

Der Sensler Oberamtmann Manfred Raemy bestätigt Köstingers Beobachtung: «Seit letztem Sommer hat es bei jedem solchen Gesuch Einsprachen gegeben.» Ob dies eine einzelne Einsprache oder eine Sammeleinsprache mit 100 Unterschriften sei, darauf komme es nicht an – alle werden gleich behandelt.

«Das Oberamt entscheidet über Baugesuche aufgrund der Gutachten und der bestehenden Gesetze», erklärt Raemy. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen gegeben seien, müsse das Oberamt zustimmen. Wer nicht zufrieden ist mit dem Entscheid des Oberamts, kann diesen vor dem Kantonsgericht anfechten.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema