Ein Wirt aus dem Kanton Freiburg hat während des Lockdown Gäste empfangen. Das kommt ihn teuer zu stehen.
Am 4. November schloss der Freiburger Staatsrat die Restaurants im Kanton wieder, um die Verbreitung des Coronavirus zu stoppen: Die Fallzahlen stiegen damals exponentiell an. Zumindest ein Wirt im Broyebezirk hielt sich nicht daran: Am 13. November arbeiteten in seinem Restaurant zwei Serviceangestellte und ein Koch, und in der Gaststube traf die Polizei sechs Gäste an.
Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Wirt mittels Strafbefehl verurteilt: Er muss wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Dazu kommen gut 400 Franken Verfahrenskosten.
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