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10000 Franken für die Wasserflüge

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Als im trockenen Sommer die Quellen auf den Alpen versiegten, wurde es schwierig für die Alphirte: Sie konnten ihre Tiere nicht mehr tränken. Deshalb flogen zuerst Helikopter einer privaten Firma, später dann jene der Armee Wasser auf die Alpen. Die Armee verrechnete den Landwirten nichts, die privaten Helikopterflüge kosteten jedoch 38 000 Franken, wie der Staatsrat schreibt.

Die Kantonsregierung antwortet auf zwei Anfragen von Grossräten, die sich um die Situation der Landwirte sorgten und Unterstützung vom Kanton forderten. Diese will der Staatsrat nun bieten: Er spricht angesichts der Schwere der Trockenheit 10 000 Franken. Oskar Lötscher, Vizepräsident des Freiburger alpwirtschaftlichen Vereins wusste gestern noch nichts von dieser Zusage. «Das macht gut einen Viertel der Gesamtkosten aus, das müssen wir so entgegennehmen», sagt er. Frédéric Ménétrey, Präsident des Freiburgischen Bauernverbandes, hätte sich einen höheren Betrag gewünscht: «Es ist besser als nichts, aber die Kosten für die Alpbewirtschafter bleiben hoch. Es war eine absolute Ausnahmesituation, deshalb hätte der Kanton etwas mehr übernehmen können.»

Die verbleibenden 28 000 Franken werden alle Landwirte, die Wassertransporte benötigten, solidarisch unter sich aufteilen. Betroffen waren 18 Alpen. So beteiligen sich auch jene Landwirte an den Kosten, die durch die Armee mit Wasser beliefert wurden. «Wahrscheinlich werden wir Abstufungen machen. Jene, die mehr Flüge benötigten, bezahlen etwas mehr als die anderen», sagt Lötscher. Und Ménétrey hofft, noch durch «andere Kanäle» Unterstützung zu finden. 

Der Kanton fordert die Landwirte in seinem Schreiben auf, ihre Wasserversorgungen auf den Alpen zu überprüfen. «Die Selbstverantwortung funktioniert», sagt Ménétrey dazu. Oskar Lötscher gibt als Beispiel den Breccaschlund an, wo vier Alpen gemeinsam eine neue Wasserversorgung bauen möchten. Und er weist darauf hin, dass der alpwirtschaftliche Verein seine Wintertagungen diesem Thema widmen werde.

Der Staatsrat schreibt, dass der Bund die Trockenheit im Rahmen der Direktzahlungen als «höhere Gewalt» anerkennt. So kann der Kanton auf Kürzungen verzichten, wenn Landwirte aufgrund der Trockenheit gewisse Bedingungen für die Direktzahlungen nicht erfüllen konnten.

Fakten

Die Wasserentnahme ist wieder erlaubt

Wegen der Trockenheit hatte der Staatsrat im Juli bis auf Weiteres verboten, Wasser aus Flüssen und Seen zu entnehmen. Da sich die Situation normalisiert hat, hebt er das Verbot auf.mir

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