Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Der Grosse Rat berät das revidierte Gesetz über das Staatspersonal

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Revision des Gesetzes über das Staatspersonal steht im Zentrum der Juni-Session des Grossen Rats. Ab nächster Woche werden auch das Jagdgesetz, zwei Nachtragskredite und das beschleunigte Behandeln eines Auftrags zur Jugendpsychiatrie für Deutschfreiburger behandelt.

Seine Personalpolitik an die heutige Zeit anpassen: Diese Absicht steckt hinter dem revidierten Gesetz zum Staatspersonal, über das der Grosse Rat nächste Woche am Dienstag und Donnerstag berät.

Dieses Gesetz soll die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben verbessern und mehr Flexibilität gewähren, wie der Staatsrat bei der Präsentation gesagt hatte. Insofern sei es ein «Kulturwandel», meinte der oberste Personalchef, Staatsrat Georges Godel (Die Mitte). 

Mehr Flexibilität soll es etwa bei der Arbeitszeit oder dem Arbeitsort geben, mit einer Stärkung des Homeoffice. Auch soll neu eine Personalbeurteilung eingeführt werden.

Kündigung wohl nicht vereinfacht

Im Vorfeld der Debatte der am Dienstag beginnenden Juni-Session wurde von Arbeitnehmerseite die Vereinfachung des Kündigungverfahrens kritisiert. Eine Verwarnung soll es nicht mehr geben, wohl aber ein Mahnschreiben, gegen das keine Rekursmöglichkeit besteht. Zudem wäre bei einer ungerechtfertigten Kündigung kein Wiedereingliederungsrecht mehr vorhanden.

Doch der Widerstand des Personalverbands VPOD scheint gewirkt zu haben. So hat die parlamentarische Kommission beim betreffenden Artikel ergänzt, dass gegen das Mahnschreiben ein schriftlich begründetes Wiedererwägungsgesuch gestellt werden kann. Die Anstellungsbehörde müsse dazu Stellung nehmen, so die Kommission, was zwar gemäss VPOD noch nicht ideal ist, aber besser als gar keine Möglichkeit, sich einzubringen. Auch das Recht auf Wiedereingliederung hat die Kommission beibehalten. 

Wenn auch die einzelnen Artikel in der Kommission umstritten waren, stimmte sie der angepassten Fassung mit 10 zu 0 Stimmen zu. Somit dürfte die vereinfachte Kündigung auch im Plenum scheitern.

Jagdgesetz soll korrigiert werden

Um ein weiteres Gesetz geht es bei der Sitzung am Mittwoch: das Jagdgesetz. In einer Motion hatten Bernard Bapst (SVP, Hauteville) und zehn weitere Grossräte festgehalten, dass es eine Diskrepanz zwischen dem kantonalen Jagdgesetz und der Schweizerischen Strafprozessordnung bezüglich Zwangsmassnahmen gebe. Die Motion stützt sich auf ein Urteil des Kantonsgerichts, welches festhält, dass Polizeibeamte und somit auch Wildhüter nicht ohne behördliche Anordnung Durchsuchungen durchführen können. Diese Anpassung war beim Jagdgesetz offenbar vergessen worden, und deshalb beantragt der Staatsrat Annahme dieser Motion.

Nachtragskredite gefordert

Am letzten Sessionstag vom Freitag ist das Kantonsparlament aufgefordert, Geld zu sprechen. Zuerst geht es um die Gewährung des kantonalen Anteils an den Langsamverbindungen der Agglomerationen Trans-Agglo in Grossfreiburg und der Grünen Verbindung in Bulle. Der beantragte Kredit beträgt 15,85 Millionen Franken, wobei 9,31 Millionen für die Trans-Agglo und 6,54 Millionen für die Grüne Verbindung bestimmt sind.

Der Staatsrat gelangt auch mit zwei Gesuchen um Nachtragskredite an den Grossen Rat. So verlangt er zusätzliche 1,5 Millionen Franken für Mehrkosten des Schulbauernhofs am Landwirtschaftlichen Institut Grangeneuve. Der ursprüngliche Kredit hatte 6,6 Millionen Franken betragen, später wurden nochmals 733’000 Franken hinzugefügt.

Insgesamt um 3,5 Millionen Franken teurer werden die Bauarbeiten am Freiburger Rathaus. Die Pandemie und Entdeckungen während der Bauphase sind dafür verantwortlich.

Für die Session sind auch zwei Anträge zur beschleunigten Behandlung zweier Vorstösse gestellt. Diese betreffen einerseits den Auftrag zur Sicherstellung der psychiatrischen Versorgung für Deutschfreiburger Kinder und Jugendliche, anderseits einen Auftrag zur Rettung der Freiburger Gesangs-, Musik- und Jugendfeste nach der Pandemie.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema