Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

12 Monate bedingt für Bankfilialleiter

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

12 Monate bedingt für Bankfilialleiter

Erstes Urteil in Sachen liquidierter Spar- und Leihkasse (SLK) Bösingen gefällt

Das Wirtschaftsstrafgericht hat den ehemaligen Leiter der SLK-Filiale in Cressier zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt auf drei Jahre verurteilt. Er wurde des Betrugs und der mehrfachen Urkundenfälschung für schuldig befunden. Wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots wurde die Strafe stark reduziert.

Von WALTER BUCHS

Im Zusammenhang mit der Liquidation der SLK Bösingen wurde Mitte der 90er Jahre entdeckt, dass der damalige Leiter der Filiale Cressier fast das ganze Guthaben eines Bankkundenehepaars veruntreut hatte. Beim Baukonsortium Piwarema, bei dem er Geschäftsführer war, hatte er eine Million Franken unrechtmässig bezogen. Er musste sich somit vor Gericht verantworten.

An der Hauptverhandlung vor dem Wirtschaftsstrafgericht vom vergangenen Freitag wurde deutlich, dass sich die finanzielle Lage des Beschuldigten nach den Zeiten der Börsenhausse und des Immobilienbooms dramatisch verschlechterte. Um Löcher zu stopfen, sind dann die Straftaten begangen worden – in der Hoffnung, dass der Schaden in besseren Zeiten wieder behoben werden kann.

Gabriele Berger, Substitutin der Staatsanwältin, sah in ihrem Plädoyer vom Dienstagmorgen den Tatbestand des mehrfachen Betrugs und der Urkundenfälschung als gegeben. Die Delikte seien keine einmaligen Ausrutscher gewesen, sondern der Bankangestellte habe das Vertrauen betagter Leute «skrupellos ausgenutzt». Auch die Geschäftspartner seien arglistig getäuscht worden.

Hohe Strafe verlangt

In der Verschleppung der Untersuchung sah die Staatsanwältin einen Grund zur Reduktion der Strafe. Andere mildernde Umstände erkannte sie keine. Der Angeklagte habe «keine überzeugende Reue» gezeigt und sich nicht kooperativ verhalten. Angesichts der «groben Verschulden» beantragte sie zwei Jahre Zuchthaus unter Anrechnung der Untersuchungshaft sowie die Übernahme der Verfahrenskosten.

Ganz anders sah dies Verteidiger Alain Gautschi. Er machte im Plädoyer darauf aufmerksam, dass sein Mandant auf die Überweisungsverfügung als Einziger keinen Rekurs eingereicht habe. Er wolle endlich einen Schlussstrich unter diesen Teil seines Lebens ziehen. In wesentlichen Teilen der Anklage sei er auch bereits seit 1996 geständig. Im Zusammenhang mit dem Baukonsortium Pivarema bestritt der Angeklagte hingegen, je Unterschriften gefälscht zu haben, weshalb keine Urkundenfälschung vorliege. Verteidiger Gautschi stellte fest, dass sein Mandant die Veruntreuungen zu Lasten des Konsortiums nicht als Bankangestellter, sondern als Privatmann verübt habe. Diese seien zudem verjährt.

Mildernde Umstände geltend gemacht

Die Tatsache, dass das Konto seines Mandanten «hoffnungslos überzogen» war, was dann der Auslöser für die späteren Straftaten war, ist gemäss Alain Gautschi darauf zurückzuführen, dass er von seinem Vorgesetzten immer wieder zu Börsengeschäften ermuntert wurde. Letzterer sei die treibende Kraft gewesen. Als sein Mandant später innert kürzester Frist eine Mio. Franken für das Konsortium aufbringen musste, um einer Strafklage zu entgehen, habe er «aus schwerer Bedrängnis» heraus gehandelt.

Heute habe er seine Taten «ernsthaft bereut» und im Laufe des Verfahrens gut mitgewirkt. Der Verteidiger verlangte deshalb primär, das ganze Verfahren einzustellen, und subsidiär einen allfälligen Schuldspruch mit Verzicht auf Strafe. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte der Strafvollzug bedingt erfolgen, um seinem Mandanten die Chance zu geben, den angefangenen Wiederaufbau seines Lebens fortzusetzen. In einem Schlusswort bedauerte der Angeklagte nochmals «den Mist, den er gemacht hat», und entschuldigte sich beim geschädigten Bankkunden. Zu Beginn der Verhandlungen hatte die Vertreterin der Zivilpartei dem Gericht beantragt, den Angeklagten zur Bezahlung von 1 131 354 Franken zu Gunsten des geschädigten Bankkunden zu verurteilen. Dies sei notwendig, um den Anspruch endlich durchsetzen zu können.

Strafmilderung

Das Gericht hat den Angeklagten am Dienstagnachmittag wegen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung für schuldig befunden. Der Tatbestand der Veruntreuung zu Lasten des Baukonsortiums wurde wegen Verjährung fallen gelassen. Das Strafmass wurde auf zwölf Monate Gefängnis, bedingt auf drei Jahre unter Anrechnung der 66-tägigen Untersuchungshaft, festgesetzt. Der Verurteilte muss zudem dem geschädigten Bankkunden 697 948 Franken zurückzahlen. Es handelt sich dabei um das anvertraute Sparkapital sowie Zinsen im Betrag von 35 448 Franken. Der Betrag, den die Zivilpartei für den entgangenen Gewinn geltend gemacht hatte, wurde mangels Beweisen nicht in Betracht gezogen.

Das Gericht unter dem Präsidium von Markus Ducret stellte hypothetisch fest, dass es bei einem Urteil im Jahre 1997/98 auf ein Strafmass von 24 Monaten gekommen wäre. Angesichts der «massiven Verletzung des Beschleunigungsgebots», unter der der Angeklagte gelitten habe, komme es auf eine Strafminderung von 50 Prozent, also auf 12 Monate Gefängnis. Der bedingte Strafvollzug werde deshalb gewährt, weil das Gericht «die berechtigte Annahme hat, dass sich der Beklagte wohl verhalten wird».

Meistgelesen

Mehr zum Thema