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124 Jahre altes Gesetz über Schuldbetreibung revidiert

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Grossräte von links bis rechts lobten gestern die Justizdirektion für das neue Ausführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über Schuldbetreibung und Konkurs. Als «effizient», «zeitgemäss» und «schlank» bezeichneten verschiedene Parlamentarier die neue Gesetzesgrundlage. Sie bewilligten sie denn auch einstimmig.

Das bisherige Gesetz wäre im Mai 124 Jahre alt geworden. «Wir mussten überflüssige Regeln entfernen, neue Regeln hinzufügen und die Struktur des Gesetzes vereinfachen», sagte Justizdirektor Erwin Jutzet (SP). Eine grosse Neuerung des Gesetzes betrifft die Ausbildung der Vorsteherinnen und Vorsteher der Betreibungsämter und des Konkursamtes. Sie müssen neu über einen Universitäts- oder Hochschulabschluss oder über eine spezifische Ausbildung im Zwangsvollstreckungswesen verfügen. Für die Ausbildung werde der Kanton Freiburg mit Bern zusammenarbeiten, sagte die Präsidentin der Justizkommission Emanuelle Kaelin-Murith (CVP, Bulle). Freiburg werde sich um die Ausbildung der Französischsprachigen kümmern, Bern um jene der Deutschsprachigen.

 Das Ausführungsgesetz hält an der bisherigen territorialen Organisation fest: Jeder Bezirk verfügt weiterhin über ein Betreibungsamt. «Die Mitarbeiter kennen die Schuldner oft persönlich, das erleichtert die Arbeit», so Kaelin-Murith. Das kantonale Konkursamt bleibt in der Stadt Freiburg. mir

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