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14 Monate Haft für Kokainverkäufer

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Vor dem Polizeigericht Sense ist am Dienstag der Fall eines 27-Jährigen verhandelt worden, der sich wegen des Verbrechens, des Vergehens und der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes verantworten musste. Der Mann hatte zwischen Mai 2015 und Mai 2017 zum einen 240 Gramm Marihuana in Form von Joints geraucht. Zum anderen hat er in der gleichen Zeitspanne unter anderem im unteren Seebezirk zwischen 2160 und 4560 Gramm Marihuana für etwa 21 600 Franken sowie 60 Ecs­tasy-Pillen für 300 Franken an diverse «Kunden» verkauft. Am schwerwiegendsten ist der Verkauf von 50 Gramm Kokain für 5000 Franken.

Der Beschuldigte hat alle ihm zur Last gelegten Vorwürfe eingestanden und war mit dem Antrag von Staatsanwalt Markus Julmy über seine Strafe einverstanden. Deshalb wurde der Fall mittels abgekürztem Verfahren verhandelt.

Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Gerichtspräsident Peter Rentsch sagte in der kurzen Urteilsbegründung, dass vor allem der Reinheitsgehalt des Kokains den Ausschlag für die Höhe der Strafe gab. Dieser ging über einen bestimmten Grenzwert; der Mann hat 21,5 Gramm reines Kokain veräussert und sich somit der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht. «Das Gericht erachtet die 14-monatige Strafe als angemessen», so Peter Rentsch. Die Strafe wurde bedingt ausgesprochen, die Probezeit auf drei Jahre festgelegt. «Es ist in Ihrem Interesse, dass in dieser Zeit nichts Ähnliches vorkommt», legte er dem Verurteilten ans Herz. «Sonst riskieren Sie, dass Sie die 14 Monate absitzen müssen.»

Der Mann muss eine Busse von 500 Franken bezahlen, ebenso die Verfahrenskosten von 2000 Franken sowie die Anwaltskosten übernehmen.

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