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15 Monate bedingt für den Emaf-Gründer

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Wegen Urkundenfälschung, Steuerbetrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung ist der Gründer und ehemalige Schuldirektor der Freiburger Multimediaschule Emaf zu einer Haftstrafe von 15 Monaten, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt worden. Dazu kommt eine Busse von 10 000 Franken. Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg befand, der Angeklagte habe zwischen 1999 und 2007 bewusst private Rechnungen in der Höhe von 243 000 Franken über die Schule abgerechnet. Der ehemalige Schuldirektor zieht das Urteil weiter. njb

 Bericht Seite 5

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