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15 Monate bedingt gefordert

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Untertitel: Prozess um ehemaligen GFM-Direktor wieder aufgenommen

Autor: Von RÜF/La Liberté

André Genoud, von 1978 bis 1997 Direktor der GFM, soll wegen ungetreuer Geschäftsführung und Urkundenfälschung und sein damaliger Vize wegen Beihilfe verurteilt werden.

Den Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, die Vollständigkeitserklärung im Wissen eines geheimen Kontos unterzeichnet zu haben. Die Verteidiger halten zugute, dass das Konto immer im Interesse der GFM verwaltet wurde. Zudem seien die Angeklagten gar nicht befugt gewesen, die Erklärung zu unterzeichnen.
Ein weiterer Vorwurf betrifft die 150000 Franken, welche die Angeklagten aufgewendet haben, um die Gesellschaft Greyerz-Tour zu retten. Die Höhe des Strafmasses ist auch darauf zurückzuführen, dass die Verantwortlichen der GFM Transaktionen aus der Pensionsführsorge ohne Einwilligung des Verwaltungsrates getätigt haben. Weil die Subventionen des Bundes unregelmässig eintrafen, sollten mit diesen Geldern Liquiditätsengpässe überbrückt werden.
Das Urteil wird heute Nachmittag erwartet. Die Verhandlung waren viereinhalb Monate unterbrochen, weil die Staatsanwältin Anne Colliard im Mai angefahren wurde und sich dabei eine Rückenverletzung zugezogen hat. Sie liess sich gestern durch Fabian Gasser, Substitut, vertreten.

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