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15 Monate bedingt und happige Busse

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Er war sehr bleich, als er gestern in den Verhandlungssaal trat. Als Gerichtspräsident Alain Gautschi die Strafe verlas und begründete, kam die Farbe zurück in das Gesicht des Gründers und ehemaligen Direktors der Freiburger Multimedia-Schule Emaf. Und sie wechselte zuweilen bis ins Rote. Wegen Urkundenfälschung, Steuerbetrug und ungetreuer Geschäftsbesorgung hat das fünfköpfige Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg den Direktor zu einer Haftstrafe von 15 Monaten, bedingt auf zwei Jahre, verurteilt. Dazu kommt eine Busse von 10 000 Franken.

Der ehemalige Schuldirektor habe bewusst private Rechnungen über die Schule abgerechnet, sagte Gerichtspräsident Gautschi. Dadurch habe die Buchhaltung nicht mehr die reelle aktuelle Lage der Schule widerspiegelt.

Die Telefonrechnungen

«Der Angeklagte kennt den Unterschied zwischen privaten und beruflichen Ausgaben», sagte Gautschi. Er habe auf Rechnungen für Familienferien notiert, zu welchen Teilen sie als Weiterbildungs- und als Repräsentationskosten zu buchen seien. Er habe auch gewusst, dass die «exorbitant hohen Telefonrechnungen» seiner Frau und seiner Töchter keine Ausgaben seien, für welche die Schule aufkomme–und habe die Rechnungen trotzdem an die Emaf adressieren lassen. Als der Revisor dies beanstandet habe, seien die Namen auf den Rechnungen verschwunden; bezahlt habe aber weiterhin die Schule. Gautschi hielt dem Emaf-Gründer vor, einen Brief des Revisors mit kritischen Anmerkungen dem Verwaltungsrat vorenthalten zu haben.

«Entgegen den Aussagen des Verteidigers» habe der Treuhänder im Verwaltungsrat nicht die Aufgabe gehabt, die Buchhaltung genau zu kontrollieren. «Dafür hat er zu wenige Stunden verrechnet.» Er habe zudem die Quittungen nicht erhalten, sondern nur periodisch das Hauptbuch.

Die Sekretärin der Schule habe die Buchhaltung geführt, «auf Anweisungen des Angeklagten». Die Buchhaltung sei sehr einfach gehalten gewesen, «sie glich schon fast einer Milchbuchrechnung». Darin fänden sich alle zurecht, «auch der ehemalige Schuldirektor», sagte der Gerichtspräsident.

«Die Spitze des Eisbergs»

Die kantonale Steuerverwaltung hatte Rechnungen in der Höhe von 450 000 Franken beanstandet. «Das Gericht muss jedoch bei jeder Rechnung beweisen, dass sie privater Natur war», sagte Gautschi. Bei Rechnungen in der Höhe von insgesamt 243 000 Franken könne das Gericht dies. Darunter fallen Leasingkosten und die Parkplatzmiete für das Auto der Frau des Schuldirektors, Telefonrechnungen für 11 000 Franken und verschiedene private Versicherungen. Das Gericht beanstandet auch Rechnungen für zahlreiche Familienreisen, teure Essen, Zigarren und Alkohol. «Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs», sagte Gautschi: «Wir sind überzeugt, dass viele weitere Rechnungen auch privat sind.»

Subventionierte Schule

Der Angeklagte habe einen stattlichen Lohn bezogen und zudem Entgeltungen für sein Amt als Verwaltungsratspräsident erhalten. Zusätzlich habe er Luxusreisen und teure Essen über die Schule abgerechnet. «Dabei wusste er von der angespannten finanziellen Lage der Emaf», sagte Gautschi. Die Schule habe Subventionen erhalten; dieses für die Schule bestimmte Geld habe der Direktor für sich benutzt.

In einem Punkt der Urkundenfälschung wurde der Emaf-Gründer freigesprochen. «Im Zweifel für den Angeklagten», sagte Gautschi: Im Nachhinein könne nicht mehr festgestellt werden, wer die Idee gehabt habe, den Wert aller Computer der Schule neu und um 300 000 Franken höher festzulegen. Dank dieses Kniffs machte die Schule einen ausserordentlichen Gewinn und vermied eine Überschuldung.

«Nebulöse Erklärungen»

Der Angeklagte habe im Verlaufe des Verfahrens «nebulöse Erklärungen» vorgebracht, und er habe die Schuld auf ehemalige Mitarbeiter abwälzen wollen. «Das wiegt sehr schwer.» Positiv zu bewerten sei hingegen, dass er trotz seiner sechzig Jahre keine Vorstrafen habe und dass er die Emaf aufgebaut habe. Darum habe sich das Gericht entschieden, die Strafe nur bedingt auszusprechen.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil mehrheitlich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte 18 Monate bedingt gefordert.

Rekurs: «Einseitiges Verfahren»

Wir können dieses Urteil nicht akzeptieren», sagte Verteidiger Jean-Christophe a Marca nach dem Urteil vor den Medien. «Wir legen Rekurs ein.» Er stört sich vor allem daran, dass das Gericht die Aussagen der beiden Ko-Administratoren und Verwaltungsratsmitglieder als unwichtig betrachtet hat. «Im ganzen Verfahren wurde einseitig versucht, meinen Klienten zu belasten; andere Personen werden nicht zur Verantwortung gezogen.» Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert: Der ehemalige Schuldirektor kenne sich kaum mit Buchhaltung aus und habe private Ausgaben aus Unkenntnis über die Schule abgerechnet. njb

 

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