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16 Jahre Haft für Mord an Prostituierter

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In der Nacht auf den 14. Januar 2017 hat ein heute 30-Jähriger in der Stadt Freiburg eine Prostituierte erstochen und ihren leblosen Körper in einem Koffer nach Hause getragen. Gestern hat ihn das fünfköpfige Strafgericht des Saanebezirks wegen Mordes zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt.

«Der Angeklagte hat mit grosser Entschlossenheit, Wut und Grausamkeit gehandelt.»

Benoît Chassot

Richter

Damit folgte das Gericht dem Staatsanwalt: Dieser hatte auf Mord und 17 Jahre Haft plädiert, während die Verteidigung eine Haftstrafe von weniger als zehn Jahren wegen Tötung gefordert hatte. Gerichtspräsident Benoît Chassot erklärte gestern die Gründe, warum das Strafgericht einen Mord für gegeben sah: «Der Angeklagte hat mit grosser Entschlossenheit, Wut und Grausamkeit gehandelt.»

Das Gericht glaubte bezüglich des Ablaufs in der Tatnacht dem Angeklagten: Er sei zur Prostituierten gegangen und habe wegen Geldmangels seinen Laptop als Pfand gegeben. Beim Akt riss das Kondom, was er bemerkte, er machte aber trotzdem weiter. Die Frau sei wütend geworden. Es kam zum Streit, und er beschloss, den Laptop wieder einzupacken.

Als er den Laptop in seine Tasche packte, sah er dort sein Ausbeinmesser – und als die Frau sagte, sie werde die Polizei rufen, weil er nicht bezahlen wolle, stach er zu. «Nicht einmal», sagte Chassot, «sondern zwanzigmal.» Das erste Mal sei die Frau vor ihm gestanden. «Danach lag sie am Boden, nackt. Und er stach wieder und wieder zu.»

Danach sei er kaltblütig vorgegangen: Er habe das Zimmer gereinigt und seine Spuren verwischt, so Chassot. Die Leiche habe er in einen Koffer gepackt. «Er musste mehrere Anläufe nehmen, damit der leblose Körper hineinpasste.» Er habe den Koffer dann nach Hause getragen und dort seinen Kollegen, der vorübergehend bei ihm wohnte, geweckt, damit dieser ihm half, den Koffer in den vierten Stock zu tragen. Am nächsten Tag habe er mehrere Kollegen kontaktiert und um Hilfe gebeten, um die Leiche verschwinden zu lassen. «Er hat den leblosen Körper wie ein Objekt behandelt, das entsorgt werden muss.»

Darum wird er wegen Mordes und Störung des Totenfriedens sowie wegen Drogendelikten zu 16 Jahren Haft verurteilt. Nach der Untersuchungshaft hat der Mann die Strafe vorzeitig angetreten; diese Zeit seit Januar 2017 wird ihm angerechnet. Er muss dem Sohn des Opfers 5000 Franken Genugtuung bezahlen sowie unter anderem die Kosten für die Beerdigung übernehmen.

Seinen Kollegen, der ihm half, den Koffer in die Wohnung zu tragen, hat das Gericht freigesprochen. «Es ist nicht erwiesen, dass er wusste, was im Koffer war», sagte Chassot. Der Mann, der 505 Tage in Haft verbracht hat, erhält dafür eine Entschädigung von 100 000 Franken.

Staatsanwalt Marc Bugnon erwägt, diesen Entscheid anzufechten; er sieht es als gegeben an, dass der 42-Jährige wusste, dass im Koffer eine Leiche lag.

Yaël Hayat, die Verteidigerin des Hauptangeklagten, erwägt ebenfalls einen Weiterzug. Das Gericht gehe nicht auf die Umstände ein und berücksichtige die Geschichte ihres Mandanten nicht. «Dem Urteil fehlt es an Menschlichkeit.

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