Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

17700 Quadratmeter Bauland in Les Paccots werden ausgezont

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Vereinigung «Kapelle Notre-Dame des Neiges» gehören in Les Paccots in der Gemeinde Châtel-St-Denis 17 700 Quadratmeter Bauland. Die Gemeinde hat bei der Revision des Ortsplans beschlossen, dieses Land auszuzonen. Dagegen wehrte sich die Vereinigung bis vor das Freiburger Kantonsgericht: Das Land liege nahe am Dorfzentrum und sei daher ideal für eine Überbauung. Auch Nachbarparzellen würden überbaut; würde das Land nun ausgezont, werde es dereinst eine Brache im Dorf sein. Die Gemeinde gebe vor, sie wolle sich ausschliesslich in einem anderen Gebiet entwickeln–in Châtel–, doch zeigten verschiedene Bauvorhaben, das dem nicht so sei.

In den Zentren bauen

Das Kantonsgericht hat nun die Beschwerde der Vereinigung «Kapelle Notre-Dame des Neiges» abgewiesen, wie es mitteilt. In seinem Entscheid hält der Verwaltungsrechtshof fest, dass seit Juni 2014 das neue Bundesgesetz über die Raumplanung in Kraft ist und dass die Kantone deswegen ihre Richtpläne anpassen müssen. Bis der Freiburger Richtplan angepasst ist, darf nicht zusätzliches Bauland eingezont werden. Auch wenn die Vereinigung bereits im Jahr 2013 eine Beschwerde gegen den Ortsplan der Gemeinde Châtel-St-Denis eingereicht habe, müsse nun das neue Raumplanungsgesetz berücksichtigt werden.

Das neue Raumplanungsgesetz sehe vor, dass in bereits bebauten Gebieten weiter gebaut werden solle; Kulturland soll erhalten bleiben. Alle Massnahmen, die einer Zersiedelung entgegenwirkten, seien von grossem öffentlichen Interesse, schreibt das Kantonsgericht. Die Gemeinde Châtel-St-Denis plane ein Wachstum im Zentrum, in Châtel, nahe an der Autobahn und der Eisenbahnlinie. Hingegen solle Les Paccots, das im Voralpengebiet liege und touristisch genutzt werde, nicht weiter überbaut werden. «Dieser Entscheid kann nicht infrage gestellt werden.»

Auf dem Land der Vereinigung sei kein konkretes Bauprojekt vorgesehen, im Gegensatz zu anderen Parzellen in Les Paccots, schreibt das Gericht. Daher habe die Gemeinde richtig entschieden, dieses Land auszuzonen. njb

 Das Urteil: http://www.fr.ch/tc/de/pub/index.cfm; Rechtsprechung; ab 2016; Verwaltungsrecht, Entscheid Nr. 148.

Meistgelesen

Mehr zum Thema