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18 Jahre Zuchthaus für Daniela T.

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Untertitel: Gericht verurteilt die 34-Jährige wegen Mord und Irreführung der Rechtspflege

Die 34-jährige Frau aus Überstorf wurde am Donnerstagabend wegen Mord und Irreführung der Rechtspflege verurteilt. Sie hatte am 16. Oktober 2000 ihren damaligen Freund getötet. Das Gericht beurteilte die Tat als «äusserst schwer», die Angeklagte habe «mit Wissen und Wollen», also vorsätzlich gehandelt. Im Weiteren folgte das Bezirksgericht weitgehend den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, welche 20 Jahre Zuchthaus wegen Mord gefordert hatte. Auf Anordnung des Gerichtspräsidenten Reinold Raemy wurde die Verurteilte gleich nach der Urteilsverkündung in Haft genommen. Gegen diesen Entscheid hat Verteidiger Patrik Gruber bereits eine Beschwerde angekündigt. Er hatte auf eine bedingte Haftstrafe von maximal 18 Monaten wegen fahrlässiger Tötung plädiert und zieht einen Rekurs gegen das Urteil in Erwägung.

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