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19 Massnahmen für eine saubere Luft

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Staatsrat präsentiert neuen Luftreinhaltemassnahmenplan

Autor: Von REGULA SANER

Trotz der mittlerweile erzielten Verbesserung der Luftqualität werden die gesetzlichen Grenzwerte heute noch nicht vollständig eingehalten. Das Bundesgesetz über den Umweltschutz verlangt aber von den Kantonen, dass sie zur Verminderung oder Beseitigung der schädlichen Emissionen beitragen.

Massnahmen für ganzen Kanton

Der Kanton hat im Jahr 1993 einen solchen Massnahmenplan für die Agglomeration Freiburg und im Jahr 1995 für die Agglomeration Bulle erlassen. Der jetzt vom Staatsrat beschlossene Massnahmenplan ersetzt diese alten Pläne und aktualisiert damit die Luftreinhalteplanung für das gesamte Kantonsgebiet.Der neue Massnahmenplan stellt eine unerlässliche Grundlage für wichtige Vorhaben wie den Agglomerationsrichtplan Freiburg dar. Er ist einerseits Voraussetzung für Bundessubventionen und andererseits rechtliche Absicherung, im Falle von Beschwerden gegen ein Vorhaben.Welche Folgen das Fehlen eines Massnahmenplanes haben kann, zeigte das Beispiel des Quartierplans «Bahnhof Süd» in der Stadt Freiburg. Die Gegner von zusätzlichen Parkplätzen im Rahmen des Baus des Fribourg-Centre machten Anfang der Neunzigerjahre geltend, dass der Quartierplan ohne Abstimmung auf einen Massnahmenplan für die Luftreinhaltung nicht gültig sei. Das Bundesgericht gab ihnen Recht.

Auswirkungen auf die Ortsplanung

Aufgrund des Massnahmenplans müssen die Gemeinden nun bei der Einzonung von Gebieten, die für grosse Verkehrserzeuger wie Einkaufszentren vorgesehen sind, die Auswirkungen auf den Verkehr abklären. Hans Gygax, Sektionschef Luftreinhaltung, erklärt: «Es gab eine Zeit, als die Gemeinden mit Vorliebe sogenannte Arbeitszonen schafften, welche suggerierten, dass man ausser wohnen alles darf. Erst bei der Planung eines Bauprojektes merkte man dann im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, dass das nicht geht. Mit dem neuen Massnahmenplan kann man das künftig verhindern und vorausschauender planen.»Im Massnahmenplan wurde ausserdem neu eine Frist für die Erstellung der kommunalen Parkplatzkonzepte festgelegt. Obwohl Parkplatzkonzepte in der Agglomeration Freiburg seit 1999 obligatorisch sind, ist ausser der Stadt Freiburg bisher noch kaum eine Gemeinde dieser Pflicht nachgekommen. Dieses Versäumnis müssen sie nun bis Ende 2009 nachholen.

Für «dreckige» Autos wird die Motorfahrzeugsteuer höher

Die Mehrheit der Massnahmen be-trifft den Verkehrsbereich. So müssen Grundsätze wie die Förderung des öffentlichen Verkehrs oder der sanften Mobilität (Velo- und Fussgängerverkehr) in den regionalen Planungen konkretisiert werden. Davon betroffen sind insbesondere der Richtplan der Agglomeration Freiburg und der regionale Verkehrsplan der Agglomeration Bulle.Erwähnenswert ist zudem, dass der Massnahmenplan die Poyabrücke explizit als notwendige Massnahme für die Beruhigung und Reorganisation des Verkehrs erwähnt.Weiter soll die Berechnung der Motorfahrzeugsteuer künftig unter Berücksichtigung der Schadstoffemissionen und des Energieverbrauchs erfolgen. Mit der Verankerung dieses Grundsatzes im Massnahmenplan Luftreinhaltung hat der Staatsrat auch bereits seine Antwort auf eine Motion aus dem Grossen Rat vorweggenommen.

Vorbildfunktion des Staates

Andere Massnahmen betreffen die Feuerungsanlagen, die Ausrüstung von Fahrzeugen des Kantons und desöffentlichen Verkehrs mit Partikelfiltern, die Fahrzeugsteuern und die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand.Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, umfasst der Massnahmenplan auch zwei Anträge an den Bund. Der erste betrifft verschärfte Abgasgrenzwerte für Dieselfahrzeuge und Motorräder, der zweite verlangt eine finanzielle Unterstützung für Massnahmen zur Verminderung der Ammoniak-emissionen in der Landwirtschaft. Ammoniak ist eine Quelle für übermässige Stickstoffablagerungen auf den Böden, was bei nicht landwirtschaftlich genutzten Böden, wie in Wäldern ein Problem ist. Ammoniak hat es im Hofdünger. Damit weniger davon in die Luft gelangt, sollte die Gülle z. B. nicht über die Felder gespritzt, sondern direkt in den Boden geführt werden. «Dafür braucht es aber die technischen Vorrichtungen, und das kostet. Deshalb der Antrag an den Bund», erläutert Hans Gygax diese Massnahme.Die Massnahmenplan tritt formell am 1. Januar 2008 in Kraft. Viele der Massnahmen werden aber bereits umgesetzt, wie Hans Gygax präzisierte.

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