Telefonieren und SMS-Schreiben während des Autofahrens kann teuer werden. Im letzten Jahr sind in 1915 Fällen Personen im Kanton Freiburg erwischt worden, wie sie am Steuer ihres Fahrzeugs ihr Mobiltelefon bedient haben. Je nach Schwere des Delikts hatten es die Betroffenen mit verschiedenen Instanzen zu tun.
100 Franken fürs Telefonieren
Autofahrerinnen und Autofahrer, die beispielsweise ohne Freisprechanlage telefonieren, erhalten eine Ordnungsbusse von 100 Franken, wie Polizeisprecher Bernard Vonlanthen auf Anfrage schreibt. Dieser Betrag ist in der ganzen Schweiz gleich. Weigert sich die gebüsste Person, die Busse zu zahlen, leitet der Beamte einen Rapport an das Oberamt weiter. «Steht das Telefonieren allerdings in Zusammenhang mit einem anderen Vergehen, wie beispielsweise dem Überfahren einer Sicherheitslinie, einem Verkehrsunfall oder einem anderen Verstoss, schreibt der Beamte einen Bericht an die Staatsanwaltschaft mit Kopie an das Amt für Administrativmassnahmen», erklärt der Polizeisprecher.
Simsen kann teuer werden
Das Gleiche gelte auch für das Bedienen des Mobiltelefons, währenddem der Lenker hinter dem Steuer sitzt – mit oder ohne Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Dazu gehöre beispielsweise das Schreiben einer Textnachricht oder das Suchen von Musik auf dem Mobiltelefon, führt Murielle Decurtins, Gerichtsschreiberin bei der Freiburger Staatsanwaltschaft, aus. Insgesamt haben die Freiburger Staatsanwaltschaft und Polizei im letzten Jahr in solchen Fällen 114 Urteile via Strafbefehl und 1801 Ordnungsbussen ausgesprochen.
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