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20-jähriger Sprayer verurteilt

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Die Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg hat einen jungen Mann wegen Sachbeschädigung, Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes und wegen Vergehens gegen das Waffengesetz verurteilt. Der knapp 20-Jährige hatte in einer Nacht im Januar 2016 mehrere Gebäude in der Stadt Murten «verziert». Seine Schmierereien mit schwarzer Farbe verteilte er auf der Fassade des Polizeipostens, an den Mauern einer Bäckerei, an zwei Fassaden des Werkhofs sowie an Fassade, Tür und Informationstafel beim Rathaus Murten. Zudem konnte ihm die Polizei nachweisen, dass er Marihuana, Hanfsamen, halluzinogene Pilze, Amphetamine, MDMA-Pillen, Ecstasy sowie LSD gekauft oder als Geschenk entgegengenommen und konsumiert hatte. Verurteilt wurde der junge Mann auch, weil er mit einem verbotenen Springmesser erwischt worden ist. Das Urteil der Staatsanwaltschaft lautete auf 80 Stunden gemeinnützige Arbeit. Die Strafe ist bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Mann muss zudem eine Busse von 1000 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 523 Franken übernehmen.

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