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20-jähriger Straftäter muss die Schweiz verlassen

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BulleDas Freiburger Kantonsgericht hat entschieden, dass ein 20-jähriger Kosovare, der wegen zahlreicher Delikte dreimal verurteilt wurde, die Schweiz verlassen muss. Es stützte damit einen Entscheid der Kantonsverwaltung.

Der junge Kosovare war auch in den sexuellen Missbrauch einer IV-Bezügerin im Jahr 2006 in Bulle verwickelt (die FN berichteten). Er wurde dafür und für weitere Gesetzesverstösse im August 2007 zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, davon sechs unbedingt.

Bereits als 11-Jähriger ist der in der Schweiz geborene Kosovare vor Gericht gestanden, damals wegen Diebstahls. Und 2005 musste er sich wegen diverser Verstösse gegen das Gesetz vor Gericht verantworten, unter anderem wegen Aggression, Diebstahl und sexuellen Handlungen. Damals erhielt er eine bedingte Strafe von 45 Tagen Haft. Zudem verwarnte das freiburgische Amt für Bevölkerung und Migration den Mann. Nach der dritten Verurteilung im Mai 2008 entzog das Amt dem Kosovaren die Aufenthaltsbewilligung. Gegen dieses Urteil hatte der Mann nun beim Kantonsgericht rekurriert.

Nicht integriert

In seinem Urteil kommt das Kantonsgericht zum Schluss, das Verhalten des Kosovaren lasse auf eine echte Gefährlichkeit schliessen: Noch vor Erreichen des Erwachsenenalters sei er ein Wiederholungstäter. Nebst kleineren Delikten habe er auch gravierende sexuelle Handlungen begangen. Der Mann habe sich in der Schweiz nicht integriert und lebe in einer Art Ghetto. «Die zahlreichen Jahre in der Schweiz sind ein totaler Misserfolg», folgert das Gericht. Nur eine Rückkehr zu seinen Wurzeln könne dem jungen Mann weiterhelfen.

In seinem Rekurs hatte der in der Schweiz geborene Kosovare argumentiert, er habe abgesehen von Ferienaufenthalten keinerlei Bezug zu seinem Heimatland. Das Urteil des Kantonsgerichts kann der junge Mann noch beim Bundesgericht anfechten. njb/sda

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