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200 000 Franken bleiben unangetastet

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Die neue Freiburger Alterspolitik ist aufgegleist. Der Grosse Rat hat in seiner gestrigen Debatte jene Gesetze in zweiter Lesung gutgeheissen, die für das kantonale Konzept «Senior plus» geschaffen wurden: das Gesetz über die Seniorinnen und Senioren, das Gesetz über sozialmedizinische Leistungen und das Gesetz über die Pauschalentschädigungen (siehe Kasten).

Dabei haben die Parlamentarier mit 64 gegen 33 Stimmen bestätigt, dass bei einem Eintritt in ein Alters- und Pflegeheim ein Freibetrag auf dem Vermögen von 200 000 nicht belastet wird.

Belastung für Öffentlichkeit

Der Grosse Rat hat damit die bisher gültige Praxis bestätigt; der Staatsrat wollte diesen Freibetrag auf 100 000 Franken herabsetzen. Gesundheits- und Sozialdirektorin Anne-Claude Demierre (SP) machte darauf aufmerksam, dass mit diesem höheren Freibetrag die öffentlichen Finanzen wesentlich belastet werden. Dies insbesondere deshalb, weil die Zahl der Heimbewohner im Kanton sich bis in 20 Jahren fast verdoppeln werde.

Demierre warb für eine Reduktion des Freibetrags, um eine Ungleichbehandlung etwas zu mindern. «Bei einer Auszahlung der Pensionskasse als Rente wird alles belastet. Wird das Guthaben aber als Kapital ausbezahlt, so ist der Freibetrag ausgeklammert», so Demierre. Die Staatsrätin erwähnte auch, dass zwei Drittel der Bevölkerung weniger als 100 000 Franken Vermögen haben, so dass selbst beim vom Staatsrat geforderten Betrag nur die besser gestellten Schichten belastet würden.

René Thomet (SP, Villars- sur-Glâne) hatte in der ersten Lesung den Freibetrag noch ganz streichen wollen. Gestern unterstützte er mit 100 000 Franken die Forderung des Staatsrats. Er wies darauf hin, dass Personen heute im Durchschnitt zweieinhalb Jahre in einem Alters- und Pflegeheim leben, deutlich weniger als vor 15 Jahren. So würden Heimbewohner insgesamt weniger belastet als früher.

 Dass der Grosse Rat am Freibetrag von 200 000 Franken festhielt, ist hauptsächlich auf das bürgerliche Lager zurückzuführen. «Der Eintritt in ein Heim ist für Betroffene psychologisch und finanziell ein schwerer Schritt», so Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer-le-Lac). «Es wäre deshalb nicht akzeptabel, wenn sie eine noch grössere Last tragen müssten. Die Mittelklasse würde voll getroffen.»

Emmanuelle Kaelin Murith (CVP, Bulle) rief in Erinnerung, dass beim Vermögen, das für die Pflegeleistungen in Anspruch genommen wird, auch Beteiligungen an Firmen betroffen sind. «Auch Vermögen, die vor dem Heimeintritt transferiert worden sind, werden berücksichtigt», sagte sie. «Es ist eine Motivation, zu wissen, dass man für sein Erspartes im Alter belohnt wird.»

Zum Konzept

Eine Alterspolitik für den Kanton

Dem Konzept «Senior plus» geht eine siebenjährige Vorbereitungszeit voraus. Die Alterspolitik wird in drei neuen Gesetzen festgehalten, die am 1.Juli in Kraft treten sollen. Dazu gibt es einen ersten Plan mit 27 Massnahmen. Diese sind fünf Bereichen zugeordnet: Arbeit, persönliche Entwicklung, Vereins-/Gemeinschaftsleben, Infrastruktur/Wohnsituation sowie Pflege und soziale Begleitung. Sie sollen bis 2020 realisiert werden. Bis 2018 haben die Bezirke Zeit, Netzwerke zur Koordination der Pflege zu bilden.uh/mir

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