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200 Franken Busse wegen Nassspritzens

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Eine 81-jährige Privatklägerin und ein 67-jähriger Beschuldigter trafen Ende August vor dem Polizeigericht des Seebezirks aufeinander. Der Mann soll die Frau im Mai 2018 im oberen Seebezirk mit einem Gartenschlauch angespritzt haben. Dafür war er von der Staatsanwaltschaft zu 200 Franken Busse verurteilt worden. Dagegen erhob er Einsprache.

In dieser Einsprache und auch vor Gericht bestritt der Beschuldigte den Tathergang (die FN berichteten): Es sei möglich, dass er den Schlauch in der Hand gehalten habe. Aber das Anspritzen sei keine Absicht gewesen.

Polizeirichter Peter Stoller sieht das anders. Er verweist in seinem Urteil, das den FN vorliegt, auf die Aussagen des Beschuldigten im August 2018 bei der Kantonspolizei. Dort hatte der Mann die Tat zugegeben. Der Polizeirichter bestätigt deshalb das Urteil der Staatsanwaltschaft, wonach der Mann wegen Tätlichkeiten eine Busse von 200 Franken bezahlen muss.

An der Verhandlung verlangte die Anwältin für ihre Mandantin eine Genugtuung von 250 Franken. Das lehnte der Polizeirichter ab: Das Geschehen sei als eher leicht anzusehen.

jmw

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