Das Ehepaar war etwas knapp bei Kasse und suchte nach einer Gelegenheit, Geld zu leihen. Im Internet stiessen sie auf eine Anzeige: Ein Mann verlieh Geld, ohne dafür Zins zu verlangen. Nach einigem Zögern stieg das Freiburger Ehepaar darauf ein. Es erhielt Einzahlungen auf sein Bankkonto. Dieses Geld hob die Frau ab und schickte es via Western Union in den westafrikanischen Staat Benin.
18 Mal gelangte so zwischen dem 20. April und dem 13. Mai 2016 Geld auf das Konto des Ehepaars. Einbezahlt wurde das Geld von Leuten, die im Internet vermeintlich etwas gekauft hatten und aufgefordert worden waren, das Geld dafür auf das Konto des Ehepaares einzubezahlen.
21 Mal hob die Ehefrau Geld ab und schickte es via Geldtransfer nach Benin. Sie sagte später der Polizei, sie habe dies zwar im Namen ihres Ehemannes getan, doch habe dieser nichts davon gewusst.
Das Ganze flog auf, weil sich drei Personen an die Polizei wandten, die zwar Geld überwiesen, aber ihre gekauft Ware nie erhalten hatten. Nun wurde die Ehefrau mittels Strafbefehl wegen Geldwäscherei zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist geht über zwei Jahre.