21 Mal ist ein 46- jähriger Mann erwischt worden, als er mit seinem Auto ohne gültigen Führerausweis unterwegs war. Beim 22. Mal riss die Geduld der Staatsanwaltschaft, die ihn per Strafbefehl verurteilt. «Offenbar haben diese Vorstrafen die Warnwirkung verfehlt. Das Verhalten des Beschuldigten lässt auf eine ausgeprägte Uneinsichtigkeit und Gleichgültigkeit gegenüber den Rechtsnormen schliessen», heisst es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft gehe deshalb davon aus, dass nur eine unbedingte Strafe Wirkung zeige. Der Mann muss nun eine Geldstrafe von 2200 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 555 Franken übernehmen. im
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Bei einer Grabaufhebung gedenken die Angehörigen noch einmal den schon lange Verstorbenen. Was genau passiert über und unter der Erde? …