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22 Monate auf Bewährung für früheren Weibel

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Freiburg Der ehemalige Weibel des Freiburger Betreibungsamts muss nicht ins Gefängnis. Das Strafgericht Saane hat ihn gestern zu einer bedingten Haftstrafe von 22 Monaten auf fünf Jahre Bewährung verurteilt. Sein Verhalten sei «schändlich und gemein» gewesen, sagte Gerichtspräsident Nicolas Ayer. Hingegen habe für eine Bewährungsstrafe gesprochen, dass der Verurteilte Reue gezeigt und bereits eine Entschädigung an die Opfer gezahlt habe. Ob Staatsanwältin Yvonne Gendre Rekurs gegen das Urteil einreicht, ist noch offen.cf

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