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22 Monate Haft für Drogendealer

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Er habe zwischen Herbst 2016 und Sommer 2017, dem Zeitpunkt seiner Verhaftung, 13 Kilogramm Gras und rund 100 Gramm reines Kokain verkauft, mit einem Ertragswert von geschätzten 13 000 Franken. Das Bezirksgericht Saane hat gestern den 36-jährigen Drogenhändler schweizerischer Nationalität wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer 22-monatigen Haftstrafe verurteilt.

Diese Strafe wird zu jener 20-monatigen Haft addiert, welche die waadtländische Justiz im vergangenen Sommer unter anderem in Fällen von Sachbeschädigung, versuchter Nötigung oder Entführung ausgesprochen hatte. Zur Haftstrafe kommt eine Busse von 10 000 Franken dazu. Die 1 260 Franken, die die Polizei bei seiner Verhaftung beschlagnahmt hatte, werden dem kantonalen Fonds für die Bekämpfung der Drogenabhängigkeit überwiesen.

Eine interkantonale Bande

Der 36-jährige Mann war erst 2016 aus der Untersuchungshaft entlassen worden; danach verwickelte er sich in die Drogengeschäfte einer interkantonalen Marihuana-Bande, die in den Kantonen Basel, Zürich und Solothurn aktiv war (siehe FN vom 31. Januar).

Die Gruppe wird verdächtigt, gesamthaft eine Menge von 250 Kilogramm Marihuana in Umlauf gebracht zu haben. Der Verurteilte hat einerseits immer verneint, ein aktives Mitglied dieser Organisation gewesen zu sein, hat andererseits aber gestanden, dass er den Grossteil seiner Einnahmen dem Verkauf von Gras in den acht Monaten vor seiner Haftstrafe verdankte.

Erschwerende Umstände

Das Bezirksgericht hat daher den gewerbsmässigen Handel als erschwerenden Umstand anerkannt. Es wies zudem die Beteuerungen des Angeklagten zurück, der Drogenbande nicht anzugehören. Die relative Schwere der Strafe erklärt sich auch durch das Vorstrafenregister des 36-Jährigen. Elf Verurteilungen seit dem Jahr 2010 sind darin zu finden. Das gestrige Urteil situiert sich zwischen den Forderungen des Staatsanwalts Jean-Frédéric Schmutz, der 28 Monate Haft gefordert hatte, sowie jener von Verteidiger Elias Moussa, der für 16 Monate plädiert hatte.

Der Mann ist das vierte Mitglied, das in dieser Affäre durch ein Gericht verurteilt worden ist. Gesamthaft sind zwanzig Personen in diesem «Fall Pangolin» angeklagt worden – «Pangolin» (französisch für Schuppentier) wurde der Fall genannt, weil die Drogendealer ihren Stoff so einpackten, dass er Schuppen ähnelte. Zwei Drogenbosse sitzen noch immer in Untersuchungshaft und warten auf ihr Urteil. Dieses dürfte kommenden Herbst gesprochen werden.

bearbeitet von vau/FN

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