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22 Monate Haft mit drei Jahren Bewährung

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Autor: Hannes währer

Murten Vier Stunden dauerte die Beratung des Strafgerichts Seebezirk, um zu einem Urteil im Fall von M. D. und D. H. zu kommen (FN vom 29. Mai). Die beiden wurden zu einer bedingten Freiheitsstrafe von je 22 Monaten mit je drei Jahren Probezeit verurteilt.

Langes Sündenregister

M. D. wurde in einigen Fällen vom Vorwurf des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls und der falschen Anschuldigung freigesprochen. Die Anklage wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde wegen Verjährung fallen gelassen. Dennoch ist er in 14 Fällen von gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Pornografie mit Tieren und Verstössen gegen das Waffen- und Heilmittelgesetz schuldig gesprochen worden.

D. H., der schon dem Prozess am Mittwoch ferngeblieben war, erschien auch nicht zur Urteilsverkündung. Auch er wurde nicht in allen ihm vorgeworfenen Fällen von gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl verurteilt.

In 17 Fällen sah das Gericht seine Schuld als erwiesen an. Hinzu kamen Schuldsprüche für wiederholten Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. Während des Verfahrens seien beide Angeklagten nur teilweise kooperativ gewesen und hätten nur bedingt Einsicht gezeigt, sagte der Präsident des Strafgerichts, Markus Ducret, während der Urteilsbegründung.

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