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24 Monate Haft für Drogenhändler

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 Das Strafgericht des Saanebezirks hat am Freitag M. K., einen 26-jährigen Mann aus Freiburg, zu 24 Monaten Haft verurteilt. Sechs Monate muss der Verurteilte absitzen, die weiteren 18 Monate sind auf Bewährung. Der Mann türkischer Abstammung wurde schuldig gesprochen wegen Körperverletzung, Erpressung, Freiheitsberaubung, Entführung sowie diverser Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz.

 Was war passiert? Zwischen 2009 und 2011 hatte eine Gruppe von Jugendlichen–die Ältesten waren zum Tatzeitpunkt gerade mal 22 oder 23 Jahre alt–von Marly aus einen Drogenhandel betrieben. Sie dealten hauptsächlich mit Cannabis, verkauften aber auch Kokain und Ecstasy. M. K. ist das erste Mitglied dieser Gruppe, das sich vor Gericht verantworten musste.

 In seine Anklagerede bezeichnete Staatsanwalt Jean-Frédéric Schmutz die Mitglieder der Gruppe als «umtriebige Kriminelle». Der Drogenhandel habe einen Umsatz von 250 000 Franken generiert und den Tätern einen Gewinn von 75 000 Franken beschert.

Schüsse aufs Gesäss

Laut Schmutz war M. K. einer der zwei führenden Köpfe des «hierarchischen Systems» von Lieferanten und Dealern. M. K.wurde zudem beschuldigt,zweimal einen Drogensüchtigen verletzt zu haben. 2009 schoss er in einem Keller in Marly sieben bis neun Mal mit einer Luftdruckpistole auf das Gesäss des Süchtigen, um so Schulden von 150 Franken einzutreiben. Das zweite Mal wurde der Süchtige erneut in einen Keller gebracht, wo ihn mehrere Personen, darunter M. K.,verprügelten.Der Staatsanwalt forderte 30 Monate, davon 12 Monate unbedingt.

Verteidiger Jean-PhilippeTroya betonte, sein Mandant habe durchwegs die meisten der ihm angelasteten Vergehen bestritten. Lediglich den Kauf kleiner Mengen Drogen habe er zugegeben. «Der Rest der Anschuldigungen ist reine Spekulation. Sie beruhen auf Aussagen von Drogenkonsumenten und Drogenhändlern, sind also nicht glaubwürdig.»

Das Gericht hingegen sah es als erwiesen an, dass M. K. die Taten begangen hatte, namentlich Hanf angebaut und mehrere Kokainkügelchen verkauft hatte. Den Vorwurf des bandenmässigen Drogenhandels liess das Gericht fallen.

 Der Verurteilte, der bereitsfünf Monate in Untersuchungshaft sass, kann den Rest seiner unbedingten Haftstrafe–ein Monat–in Halbgefangenschaft verbüssen. Dies, um seine Resozialisierung nicht zu gefährden. Der Mann arbeitet heute als Lastwagenchauffeur.

 bearbeitet vonmos/FN

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