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26-Jährige zu Strafe ohne Bewährung verurteilt

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Über beide Fahrbahnen und teils sogar über den Pannenstreifen fuhr eine Autolenkerin in Schlangenlinien von Bulle nach Freiburg. Im Gumefens-Tunnel stiess sie mit dem Seitenspiegel an die Tunnelwand. Auf der Ausfahrt Freiburg-Nord blieb sie dann mitten an einer unübersichtlichen Stelle stehen. Dort wurde schliesslich die Kantonspolizei Freiburg auf sie aufmerksam und überprüfte sie. Dies geschah am frühen Morgen des 26. März dieses Jahres. Es stellte sich heraus, dass die damals 25-Jährige betrunken, mit 1.46 Promille Alkohol im Blut, Auto gefahren war. Später brachten die Polizeibeamten sie zunächst zum Polizeiposten Granges-Paccot und daraufhin ins Freiburger Spital nach Tafers. Dabei drohte die junge Frau den Polizisten mehrfach den Tod an. Auf dem Rückweg zu ihr nach Hause durchsuchte sie die Taschen der Polizeibeamten und entwendete zwei Blutproben aus einer versiegelten Schachtel.

Zweites Vergehen

Die junge Lenkerin wurde bereits 2013 wegen Trunkenheit am Steuer verurteilt. Deswegen erhält sie nun gemäss Strafbefehl eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen zu je 100 Franken ohne Bewährung. Zudem verurteilte die Staatsanwaltschaft sie wegen den Drohungen gegen die Beamten und dem Diebstahl der Blutproben zu einer Busse von 500 Franken. Die Verurteilte muss auch die Verfahrenskosten von rund 1350 Franken bezahlen.

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